Ärzteschaft

Bundesärztekammer drängt auf Stärkung von Weiterbildungsverbünden

  • Dienstag, 28. Juli 2026
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) sorgt sich um die ärztliche Weiterbildung. Aufgrund der stärkeren Spezialisierung von Krankenhäusern im Rahmen der Krankenhausreform werde es künftig immer häufiger dazu kommen, dass angehende Fachärztinnen und Fachärzte nicht mehr alle für ihre Weiterbildung erforderlichen Kompetenzen an einer Weiterbildungsstätte erwerben könnten, mahnt sie in einem heute veröffentlichten Positionspapier.

Nach Einschätzung der BÄK werden insbesondere Fachgebiete mit spezialisierten Leistungsgruppen sowie Querschnittsfächer wie Anästhesiologie oder Radiologie von den Strukturveränderungen betroffen sein. Gleichzeitig nehme durch die fortschreitende Ambulantisierung der Medizin die Bedeutung ambulanter Weiterbildungsabschnitte weiter zu, hieß es.

Eine Antwort auf die Entwicklungen kann aus Sicht der BÄK ein gezielter Ausbau strukturierter Weiterbildungsverbünde sein. Diese sollen Krankenhäuser, Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) miteinander vernetzen und durch koordinierte Rotationen sicherstellen, dass Ärzte in Weiterbildung sämtliche Inhalte der Weiterbildungsordnungen vollständig und möglichst ohne Verzögerungen erwerben können.

„Die Krankenhausreform darf nicht zulasten der ärztlichen Weiterbildung gehen“, sagte Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK. Wer eine hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft sichern wolle, müsse dafür sorgen, dass „Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung alle erforderlichen Kompetenzen erwerben können“. Deshalb müsse die ärztliche Weiterbildung ein fester Bestandteil bei der Umsetzung der Krankenhausreform sein.

Besondere Aufmerksamkeit widmet die BÄK der Ausgestaltung von Weiterbildungsverbünden. Erforderlich seien verbindliche Strukturen, koordinierte Rotationen und eine enge Begleitung der Ärzte in Weiterbildung. Weiterbildungsverbünde, die diesen Kriterien genügen, könnten von den Landesärztekammern anerkannt werden, so die BÄK.

Die Landesgesetzgeber seien gefordert, die rechtlichen Grundlagen etwa in den Landeskrankenhaus-, Heilberufe- oder Kammergesetzen zu schaffen. Dies könne auch die Basis für eine Refinanzierung des zusätzlichen Aufwandes für die Weiterbildenden sowie die Weiterbildungsstätten (Krankenhäuser und Arztpraxen) bilden.

„Weiterbildungsverbünde sind eine Investition in die medizinische Versorgung von morgen. Damit sie funktionieren, brauchen sie verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und klare Strukturen“, betonte Johannes Albert Gehle, ebenfalls Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK. Nur so könnten sie ihr Potenzial für eine strukturierte, qualitativ hochwertige und sektorenübergreifende Weiterbildung vollständig entfalten.

Die Bundesärztekammer fordert in ihrem Papier, die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die Weiterbildung systematisch in der Krankenhausplanung zu berücksichtigen, die stationäre und ambulante Weiterbildung gleichermaßen zu stärken sowie regionale Weiterbildungsverbünde rechtlich und organisatorisch abzusichern. Darüber hinaus müssten der zusätzliche Koordinierungsaufwand refinanziert und arbeitsrechtliche Hürden bei Rotationen innerhalb anerkannter Verbünde abgebaut werden.

Insbesondere wechselnde Arbeitsverträge oder mögliche Konflikte mit dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht könnten die Umsetzung von Weiterbildungsverbünden erschweren, so die BÄK. Wenn für jede Weiterbildungsstation ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsse, könne dies zu einem hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand sowie arbeitsrechtlichen Risiken für Ärzte in Weiterbildung und Arbeitgeber führen.

Die Lösung, den Arbeitsvertrag für die gesamte Weiterbildung mit einem Verbundpartner abzuschließen und die Rotationen im Innenverhältnis zwischen den Verbundpartnern zu regeln, könne wiederum rechtlich als Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden und damit den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unterliegen.

Auch der Marburger Bund sich der Problematik angenommen. In seinen Ende Juni veröffentlichten „Anforderungen an Weiterbildungsverbünde“ beschreibt er die Erfordernisse, die sowohl für die sich weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte als auch für geplante Zusammenschlüsse von Weiterbildungsstätten als Orientierung dienen sollen. 

ER

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