Politik

Bundesfinanzministerium will Fehler zur Tabaksteuer gesetzlich beheben

  • Dienstag, 27. Oktober 2026
/picture alliance, CHROMORANGE, Christian Ohde
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Berlin – Das Bundesfinanzministerium will nach einem Patzer zur Tabaksteuer rechtliche Zweifel ausräumen. Wie es aus Kreisen des Ministeriums hieß, soll eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes angestoßen werden. Eine Korrektur könne noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Ziel ist eine Klarstellung, dass höhere Steuersätze erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Das Ministerium plant, eine sogenannte Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu senden, die an das „Finanzausgleichsgesetz“ angehängt werden soll. Dieses solle zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden. Der Bundesrat könnte die Regelung dann am 20. November endgültig beschließen.

Die Änderung des Tabaksteuergesetzes war in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – mit dem Hinweis, dass es am Folgetag in Kraft tritt. Das war am vergangenen Mittwoch. Geplant war aber, dass die höheren Steuersätze erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.

Das Ministerium sprach von einem technischen Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens. Man habe eine Berichtigung angestoßen. Die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, sei informiert worden. Die Fabriken dürfen laut Ministerium trotz des Fehlers im Gesetz weiterliefern. Für Raucher dürfte sich durch den Patzer und die folgende Korrektur Branchenbeobachtern zufolge nichts ändern.

Als Folge der Gesetzesänderungen werden Zigaretten in den kommenden Jahren deutlich teurer. Kostet eine 20er-Packung Zigaretten im Schnitt derzeit noch rund acht Euro, so dürften es 2030 knapp zwölf Euro sein. Das soll dem Bund zusätzliche Milliardeneinnahmen bescheren und den Gesundheitsschutz stärken.

dpa

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