Bundeskabinett beschließt Datenstrategie für attraktiven Forschungsstandort

Berlin – Die Bundesregierung hat sich auf ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg auch mit einer Digitalstrategie befasst, die alle Politikbereiche einschließen soll.
„Die neue Datenstrategie soll eine offene, progressive und chancenorientierte Umsetzung der bestehenden rechtlichen Vorgaben zur Stärkung der Datennutzung zu gemeinwohlorientierten und wirtschaftlichen Zwecken initiieren und Planungssicherheit geben“, heißt es in der „Weiterentwicklung der Nationalen Datenstrategie der Bundesregierung“, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Darin enthalten sind – neben Plänen für die bessere Auffindbarkeit, einen besseren öffentlichen Zugang sowie eine bessere Qualität von Daten – auch die Vorhaben in der Gesundheitspolitik.
„Wir setzen uns zum Ziel, Gesundheits- und Pflegedaten zur Unterstützung der individuellen Versorgung und für die Forschung besser verfügbar und nutzbar zu machen“, heißt es in der Strategie. Dabei sollen Gesundheits- und Pflegedaten „zur Unterstützung der individuellen Versorgung und für die Forschung“ bereitgestellt werden.
Damit soll Deutschland ein „attraktiver Forschungsstandort“ bleiben – und dazu zählt auch die pharmazeutische Forschung, die mit einer neuen „Pharmastrategie“ bedacht werden soll. Dies beschlossen die Kabinettsmitglieder in einem „Zehn-Punkte für den Wirtschaftsstandort Deutschland“-Papier, das nach den ersten Beratungen der Kabinettsklausur öffentlich wurde.
Demnach sollen mit einer Vereinfachung von klinischen Prüfungen sowie Entbürokratisierung bei der Zulassung von innovativen Arzneimitteln und Behandlungen die Rahmenbedingungen in Deutschland verbessert werden. Auch die Antragsprozesse im Genehmigungsrecht sollen verstärkt digitalisiert werden, heißt es weiter.
Auf der EU-Ebene will man sich bei der angedachten Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI) für „pragmatische Lösungen" einsetzen. Es dürfe nicht „Überregulierungen geben, die Europa im Wettbewerb um diese Zukunftstechnologie schwächt", heißt es in dem Plan.
In der Digitalstrategie will man im Bereich Gesundheit von bereits geltenden EU-Regelungen profitieren: So sollen die „erfolgreichen Ansätze zur Nutzung der durch die DSGVO eröffneten Gestaltungsspielräume in anderen EU-Staaten wie zum Beispiel Österreich oder den skandinavischen Ländern“ zum Vorbild genommen werden.
Auch an dem derzeit entstehenden European Health Data Space (EHDS) will man sich beteiligen und die Nutzung der Gesundheitsdaten verbessern. „Dabei bauen wir unter anderem auf Erfahrungen der Medizininformatikinitiative, des Netzwerks Universitätsmedizin, der medizinischen Register und des Forschungsdatenzentrums Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf“, heißt es weiter.
Weitere Vorhaben aus dem Bereich Gesundheitspolitik, die in der Nationalen Strategie erwähnt werden, sollen am morgigen Mittwoch während der Kabinettsklausur verabschiedet werden: In dem „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) wird die Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch das gestufte Widerspruchverfahren (Opt-out-Lösung) gestärkt.
„Daten sollen auch für eine Nachnutzung, die eine Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung oder die Förderung der öffentlichen Gesundheit zum Ziel hat, in standardisierter Weise zugänglich und verknüpfbar sein“, heißt es in der Digitalisierungsstrategie.
Auch das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“, das ebenfalls morgen beschlossen werden soll, wird als Teil der Strategie ausgeführt. „Um die Möglichkeiten der Datenverknüpfung im Gesundheitswesen zu verbessern, streben wir die Einführung eines sektorspezifischen Forschungspseudonyms für den Gesundheitsbereich an“, heißt es. Es sollen „einheitliche Regelungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten“ geschaffen werden.
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