Bundeskabinett billigt höheren Pflegemindestlohn
Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Erhöhung des Pflege-Mindestlohns gebilligt. Damit steigt dieser bis Anfang 2020 in mehreren Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten. Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte 10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro im Osten.
Zunächst soll der Betrag ab Januar 2018 von 10,20 Euro pro Stunde in West- und 9,50 Euro in Ostdeutschland auf 10,55 Euro beziehungsweise 10,05 Euro anwachsen. Ab 2019 sollen es dann noch einmal jeweils 50 Cent mehr sein, ab 2020 dann nochmals 30 Cent mehr.
Vor allem Pflegehilfskräfte betroffen
Von diesem Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Die Lohnuntergrenze betrifft rund 908.000 Beschäftigte. Wenn Privathaushalte als Arbeitgeber fungieren, gilt der Pflege-Mindestlohn nicht, sondern der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von deutschlandweit derzeit 8,84 pro Stunde.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU), sagte, die Erhöhung sei ein positives Signal an die Beschäftigten und ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der Berufe in der Pflege weiter zu steigern. Sie sei Ausdruck der hohen Wertschätzung für die geleistete Arbeit der Beschäftigten. „Allerdings müssen wir weiter gezielt daran arbeiten, die Berufsbilder in der Pflege noch stärker aufzuwerten.“
Ingrid Fischbach, neue Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, erklärte auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, der Pflegemindestlohn könne lediglich die absolute Lohn-Untergrenze für Pflegehilfskräfte darstellen, der auf keinen Fall mit dem Durchschnittsverdienst der Pflegekräfte verwechselt werden dürfe. „Attraktive Löhne bewegen sich deutlich über dem Pflegemindestlohn. Das ist auch richtig, um fähige Mitarbeiter – gleich ob Hilfs- oder Fachkräfte – anzuwerben bzw. halten zu können“, sagte sie.
Fischbach verwies dabei auf die Verantwortung der Arbeitgeber. Diese seien für attraktive Löhne, Dienstplangestaltung, Einhaltung von Pausenzeiten und verlässliche Freizeiten an Wochenenden oder Urlauben verantwortlich, sagte sie. Der Gesetzgeber habe hier bereits deutlich die Rahmenbedingungen für Arbeitgeber verbessert, um mehr Personal einstellen und fair bezahlen zu können.
Linken-Chef Bernd Riexinger bezeichnete die Erhöhung als „mickrig“. „Pflegekräfte machen sehr wichtige, verantwortungsvolle und oft anstrengende Arbeit mit und für Menschen. Dafür haben sie Anerkennung verdient, auch in der Lohntüte“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Doch stattdessen würden diese Arbeitnehmer mit einer Mindestlohnerhöhung bis zum Jahr 2020 „abgespeist“, die das Gegenteil von Anerkennung bedeute. Außerdem werde trotz gleicher Arbeit auch 27 Jahre nach der deutschen Einheit weiterhin nach Ost und West unterschieden.
Der Arbeitgeberpräsident der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, begrüßte den Beschluss. „Das ist eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen Pflegekräfte. Dies schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche“, so das Pflegemindestlohnkommissionsmitglied. Er kritisierte jedoch, dass das Bundesarbeitsministerium keine Pläne vorgelegt habe, „wie es die Benachteiligung von professionellen Pflegediensten und Pflegeheimen gegenüber dem ‚grauen’ Pflegemarkt abbauen will“.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: