Politik

Mindestlohn in der Pflege soll ab Januar 2018 steigen

  • Dienstag, 25. April 2017
/Kzenon, stock.adobe.com
/Kzenon, stock.adobe.com

Berlin – Der Mindestlohn für Pflegekräfte soll steigen. Ab dem 1. Januar 2018 soll er im Wes­ten 10,55 Euro und im Osten 10,05 Euro betragen. Darauf einigte sich die Pflege­kom­mis­sion aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern heute, wie das Bundesarbeits­ministe­rium in Berlin mitteilte. Danach soll er in zwei Schritten bis Anfang 2020 weiter wachsen, auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten.

Der geplante Anstieg zum 1. Januar 2018 beträgt damit 3,4 Prozent im Westen und 5,8 Prozent im Osten. „Der Bedarf an guter, qualifizierter und motivierter Arbeit wächst in allen Pflegebereichen“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Der Mindestlohn trage dazu bei, die Qualität in diesem Berufsfeld zu sichern und faire Wettbewerbsbe­dingungen für die Einrichtungen zu schaffen.

Aktuell liegt der 2010 in der Pflegebranche eingeführte Mindestlohn bei 10,20 Euro (West) beziehungsweise 9,50 Euro (Ost). In Einrichtungen, die unter den Pflegemindest­lohn fallen, arbeiten derzeit nach Ministeriumsangaben rund 900.000 Beschäftigte. Wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, etwa in Privathaushalten, greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Der Pflegekommission gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen an.

Die ungleichen Mindestlöhne stoßen in Sachsen auf Unmut. „Dass beim Pflegemindest­lohn immer noch zwischen Ost und West unterschieden wird, ist ein Skandal“, sagte Linke-Politikerin Susanne Schaper in Dresden. Zudem sei es unerklärlich, warum nicht auf eine Angleichung bis 2020 hingearbeitet werde. Gerade auch mit Blick auf die Ren­tenangleichung Ost/West wäre ein einheitlicher Mindestlohn das richtige Signal gewesen. Die Arbeiterwohlfahrt verlangte ebenfalls gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Pflege.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung