Mindestlohn in der Pflege soll ab Januar 2018 steigen

Berlin – Der Mindestlohn für Pflegekräfte soll steigen. Ab dem 1. Januar 2018 soll er im Westen 10,55 Euro und im Osten 10,05 Euro betragen. Darauf einigte sich die Pflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern heute, wie das Bundesarbeitsministerium in Berlin mitteilte. Danach soll er in zwei Schritten bis Anfang 2020 weiter wachsen, auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten.
Der geplante Anstieg zum 1. Januar 2018 beträgt damit 3,4 Prozent im Westen und 5,8 Prozent im Osten. „Der Bedarf an guter, qualifizierter und motivierter Arbeit wächst in allen Pflegebereichen“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Der Mindestlohn trage dazu bei, die Qualität in diesem Berufsfeld zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen zu schaffen.
Aktuell liegt der 2010 in der Pflegebranche eingeführte Mindestlohn bei 10,20 Euro (West) beziehungsweise 9,50 Euro (Ost). In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit nach Ministeriumsangaben rund 900.000 Beschäftigte. Wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, etwa in Privathaushalten, greift der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Der Pflegekommission gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen an.
Die ungleichen Mindestlöhne stoßen in Sachsen auf Unmut. „Dass beim Pflegemindestlohn immer noch zwischen Ost und West unterschieden wird, ist ein Skandal“, sagte Linke-Politikerin Susanne Schaper in Dresden. Zudem sei es unerklärlich, warum nicht auf eine Angleichung bis 2020 hingearbeitet werde. Gerade auch mit Blick auf die Rentenangleichung Ost/West wäre ein einheitlicher Mindestlohn das richtige Signal gewesen. Die Arbeiterwohlfahrt verlangte ebenfalls gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Pflege.
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