Pflegemindestlohnkommission im Kreuzfeuer
Köln – In einem Diskussionspapier zum Thema „Helfen höhere Mindestlöhne in der Pflege?“ stellt das Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln branchenspezifische Mindestlöhne in der Pflege infrage. Das Institut sieht durch die Pflegemindestlohnkommission die Tarifautonomie in der Branche gefährdet und plädiert dafür, den Abstand zwischen branchenspezifischem und allgemeinem gesetzlichen Mindestlohn zu verringern.
„Die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen durch eine in keiner nachvollziehbaren Weise repräsentativ zu nennenden achtköpfigen Kommission und das Bundesministerium für Arbeit stellt eine denkbar starke Zentralisierung des Pflegearbeitsmarkts dar“, heißt es in dem Papier. Deshalb könne und solle die Kommission dauerhaft Tarifverhandlungen nicht ersetzen. Zudem bleibe aus ökonomischer Sicht vollkommen unklar, warum neben einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn noch ein branchenspezifischer Mindestlohn benötigt werde.
Aus Sicht der Autoren könnten insbesondere kleine und neu im Markt agierende privat‐gewerbliche Pflegedienstleister durch die von der Kommission vorgegebenen Lohnkostensteigerungen aus dem Markt gedrängt werden. „In Anbetracht der mit der größeren Anzahl pflegebedürftiger Personen ohnehin erwarteten intergenerativen Umverteilung zulasten kommender Generationen sind Kostensteigerungen für Pflegedienstleistungen wenig zu begrüßen“, so die Studienautoren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fühlt sich durch die Studienergebnisse in seiner Haltung zum Pflegemindestlohn bestätigt: „Das Diskussionspapier macht deutlich, dass wir in der Pflegemindestlohnkommission keine Ersatztarifverhandlungen führen sollten. Das gefährdet langfristig die grundgesetzlich geregelte Tarifautonomie, entmündigt die bewährte Tarifpartnerschaft in unserer Sozialen Marktwirtschaft und weckt Begehrlichkeiten zu staatlichen Lohnregulierungseingriffen auch in andere Wirtschaftsbranchen“, unterstrich bpa-Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: