Politik

GKV-Reform passiert Bundesrat, Entlastung für Kliniken und Pharma versprochen

  • Freitag, 10. Juli 2026
/picture alliance, dts-Agentur, dts Nachrichtenagentur GmbH
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Berlin – Der Bundesrat hat dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz heute grünes Licht gegeben. Der Abstimmung ist ein chaotisches Verfahren vorausgegangen.

Bis heute morgen war noch nicht klar, ob das Gesetz in der heutigen Bundesratssitzung überhaupt behandelt werden kann. Ein entsprechender Antrag auf Fristverkürzung – der Bundestag hatte das Gesetz erst heute Vormittag beschlossen – wurde erst kurz vor der Sitzung angenommen.

Zudem war im Vorfeld nicht klar, ob der Bundesrat nicht doch den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dieser besteht aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats und bietet Raum für Nachverhandlungen. Die Bundesländer Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten einen gemeinsamen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vorbereitet und auch für die Anrufung gestimmt.

In dem Antrag heißt es, das Gesetz werde dem Ziel, die Krankenkassenbeiträge bis zum Jahr 2030 zu stabilisieren und gleichzeitig die Qualität der Versorgung zu erhalten, nicht gerecht. Insbesondere die Versorgung in dünn besiedelten Regionen und Krankenhäuser, die sich derzeit in der Umsetzungsphase der Krankenhausreform befänden, würden dadurch gefährdet.

Dass für die Anrufung des Vermittlungsausschusses heute keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande gekommen ist, kann insbesondere mit der von der Bundesregierung eingebrachten Protokollerklärung erklärt werden, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Darin hat die schwarz-rote Koalition Zusagen gemacht und kommt den Länderforderungen durch finanzielle Entlastungen für die Krankenhäuser, Bürokratieabbau sowie Ausnahmen für den geplanten erhöhten Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie entgegen.

Keine neuen Probleme schaffen

Der Abstimmung der Länder – die aufgrund der parallel laufenden Debatte und namentlichen Abstimmung im Bundestag erst am Nachmittag erfolgte – war am Vormittag eine Debatte vorausgegangen, in der die Vertreterinnen und Vertreter der Länder erneut ihre Bedenken bezüglich des Gesetzes geäußert hatten. Bereits in der Bundesratssitzung vom 12. Juni hatten elf Landesgesundheitsministerinnen und -minister sowie ein Ministerpräsident das Gesetzesvorhaben deutlich kritisiert.

Anke Rehlinger (SPD), Ministerpräsidentin des Saarlandes, räumte heute zwar ein, dass „nichts tun“ jetzt nicht die richtige Vorgehensweise sei, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Allerdings dürfe man mit dem Gesetz nicht neue Probleme schaffen, die „so groß für die Leistungserbringer sind“, dass man diese nicht verantworten könne.

Vor allem drei Punkte hätten derart „negative Auswirkungen“, dass man sie nicht in der geplanten Art und Weise umsetzen könne. Dazu gehöre die Reduzierung der Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen von Beschäftigten im Krankenhaus. Dies habe drastische Auswirkungen auf die Kliniken, damit auch auf die kommunalen Haushalte und werde zu einer „unkontrollierten Krankenhaussituation“ führen, befürchtete Rehlinger.

Zudem kritisierte sie die vorgesehenen Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung. In der ohnehin schon problematischen Versorgung, die durch lange Wartezeichen gekennzeichnet sei, werde die Situation ebenfalls verschlechtert, warnte Rehlinger.

Darüber hinaus sei der geplante Fixkostendegressionsabschlag im hausärztlichen Bereich nicht richtig, betonte die SPD-Politikerin. „Wir dürfen nicht diejenigen bestrafen, die mehr arbeiten können und wollen.“ Vor allem aufgrund dieser drei Gesetzesvorhaben entschied sich Rehlinger heute für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen.

Die Gesundheitsministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese (SPD), begrüßte, dass die Koalitionsfraktionen zuletzt noch einige Änderungen ins Gesetz eingebracht haben. Aber auch sie kritisierte das Endergebnis. So bräuchte es eine höhere Finanzierung bei den versicherungsfremden Leistungen sowie eine vollständige Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen der Krankenhausbeschäftigten.

Sicherstellungskrankenhäuser vor allem gefährdet

Auch Drese sorgt sich um die Krankenhäuser, die in Ostdeutschland häufig bereits Sicherstellungszuschläge erhielten und von den Kürzungen erheblich bedroht würden. Viele Sicherstellungskrankenhäuser werden die Krankenhausreform nicht mehr erleben, weil sie insolvent gehen werden, fürchtete sie.

Ähnlich wie Rehlinger sprach sie sich auch gegen den geplanten Fixkostendegressionsabschlag im hausärztlichen Bereich aus. Dass Ärztinnen und Ärzte bestraft würden, weil sie Patientinnen und Patienten von geschlossenen Praxen zusätzlich aufnähmen, sei nicht die richtige Vorgehensweise, bemängelte Drese. Auch deshalb stimmte Mecklenburg-Vorpommern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Ebenso hat Bremen für Nachverhandlungen gestimmt. Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit in Bremen, kritisierte den zu geringen Anteil, den der Bund nun bei der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen übernehmen wolle und die Reduzierung der Refinanzierung der Tarifkostensteigerungen sowie die geplante Deckelung des Pflegebudgets. „Wenn Krankenhäuser fair bezahlen, werden sie schlechter gestellt als die, die es nicht tun“, bemängelte sie.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) bedauerte, dass sein Kompromissvorschlag, die Übernahme von 75 Prozent der Tarifkostensteigerungen im Krankenhaus nicht aufgenommen wurde. Die Einsparungen würden zulasten der Versorgungsqualität insbesondere im ländlichen Raum gehen. „Deshalb muss unser gemeinsames Ziel sein, diese Kostensteigerungen komplett zu refinanzieren.“

Allerdings begrüßte er die von der Regierung versprochenen Änderungen per Protokollerklärung, darunter die vorgesehene Entlastung für die Kliniken sowie die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen bei den Leistungsgruppen.

Hart erarbeiteter Kompromiss mit Schmerzen

Versöhnlicher klang der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der von einem „Gesamtkompromiss“ sprach, der „hart erarbeitet wurde“. Er habe zwar Schmerzen bezüglich des Gesetzes, aber er sei auch überzeugt davon, dass sich keine besseren Lösungen finden würden, auch wenn man noch „fünfmal drüber redet.“

Positiv sei, dass der Bund sich bei den bis zuletzt stattgefundenen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bewegt habe, betonte Söder. Verbesserungen vor allem für die Krankenhäuser seien erreicht worden. So werde der Einsparbeitrag für die Kliniken reduziert und bürokratische Vorgaben deutlich dereguliert, so Söder.

Auch bei der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen habe der Bund sich in die richtige Richtung bewegt, begrüßte der CSU-Politiker. Er hätte sich zwar noch mehr Geld gewünscht, aber die Veränderung sei bereits ein guter Schritt. Er hätte zudem gerne eine verträglichere Lösung des Gesamtpakets gesehen, aber das vorliegende Gesetz bremse Kosten und stabilisiere Beiträge. Deshalb entschied sich Bayern heute, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nannte die geplanten Maßnahmen keine Kürzungen, sondern lediglich Begrenzungen der Einnahmenanstiege in der Zukunft. Sie verteidigte die Reform, denn niemand könne weiter steigende Krankenversicherungsbeiträge wollen. Ohne Reform würden die durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,9 Prozent steigen, sagte Warken.

Allerdings werde man auf die ihr oft vorgebrachte Kritik reagieren und die finanzielle Auswirkung auf die Krankenhäuser deutlich reduzieren sowie Nachweispflichten und Bürokratie verringern, erklärte sie mit Blick auf die Protokollerklärung. Das Thema Bürokratieabbau werde auch in einem Gesetz adressiert, welches im August vorgelegt werden soll, erklärte sie heute weiter.

550 Millionen Euro zusätzlich für Krankenhäuser

Per Protokollerklärung will die Bundesregierung für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken ab dem Jahr 2027 100 Millionen Euro zusätzlich investieren. „Für Krankenhäuser, die nicht von den vorgenannten Zuschlägen profitieren, werden weitere 450 Millionen Euro durch die Erhöhung eines Rechnungszuschlags gewährt.“

Möglich ist, dass damit der Ende Oktober auslaufende Rechnungszuschlag für die Kliniken verlängert wird. Die Kosten für diese Zuschläge würden innerhalb des GKV-Systems gehoben, heißt es weiter in der Erklärung. Wo genau zusätzlich gespart werden soll, blieb heute offen.

Weiter verspricht die Regierung den Ländern, dass für die Krankenhäuser von 2027 bis einschließlich 2029 die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus ein Prozentpunkt) für die Jahre 2027 bis einschließlich 2029 gelten soll. „Diese Maßnahme verringert die Belastung der Krankenhäuser im Jahr 2027 um 640 Millionen Euro und steigt bis 2029 auf 850 Millionen Euro an“, steht in dem Dokument.

Zur Erläuterung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen vor. Die Einnahmenentwicklung der GKV (Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied – Grundlohnrate) soll die feste Obergrenze werden. Damit sollten laut Kabinettsentwurf Einsparungen in Höhe von 4,4 Milliarden Euro in 2027 aufwachsend auf bis zu knapp 19 Milliarden Euro in 2030 möglich werden. Für die Kliniken ist damit für die kommenden drei Jahre nun eine Ausnahme vorgesehen.

Weniger Bürokratie in den Kliniken

Weiter will die Bundesregierung Bürokratie und Dokumentationspflichten in den Krankenhäusern abbauen. So sollen Personalbemessungsinstrumente für Pflege und Ärzte nicht mehr verpflichtend genutzt werden, heißt es in der Protokollerklärung weiter.

Dabei geht es vor allem um die geplante Abschaffung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0). Ärztliche Personalbemessungsinstrumente sind noch nicht in den Kliniken etabliert. Durch diesen Verzicht könnten laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unmittelbar Einsparungen von mehr als einer Milliarde Euro erzielt werden, weitere zwei Milliarden Euro werden dadurch in den kommenden Jahren eingespart.

Darüber hinaus geht die Regierung auf eine weitere Forderung der Länder ein. So sollen die Pflegepersonaluntergrenzen künftig nicht mehr als verpflichtende Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen in Krankenhäusern gelten. Diese Regelung wurde mit dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) erst Mitte April eingeführt worden, jetzt soll sie wieder abgeschafft werden.

Weitere Maßnahmen zum Rückbau von Bürokratie sollen „unverzüglich“ folgen. Damit ist offenbar das von Warken angekündigte Bürokratieabbaugesetz gemeint. „Insbesondere sollen schnellstmöglich Vereinfachungen von Dokumentations- und Nachweispflichten aufgrund von Vorgaben zur Qualitätssicherung umgesetzt werden.“ Dadurch könne eine hohe Entlastungswirkung für die Leistungserbringer in zweistelliger Millionenhöhe erreicht werden.

Es ist außerdem ein Minimaldatensatz ab Mitte 2027 vorgesehen, der „sämtliche Datenerhebungen und Meldewege zur Pflege im Krankenhaus vereinheitlicht und verringert“. Entsprechend gebe es Entlastungen in einem zweistelligen Millionenbetrag.

Entlastungen für psychiatrische Kliniken und Pharmaindustrie

Und: Zur Entlastung von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern soll zukünftig auf die differenzierte Datenübermittlung zum Pflegepersonal in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verzichtet werden. Durch diesen Verzicht können laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft jährliche Einsparungen von rund 1,9 Millionen Euro erzielt werden, heißt es in der Protokollerklärung weiter.

Die Bundesregierung will eine frühzeitige Evaluation durchführen und prüfen, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Krankenhäuser haben werden. So solle „angemessen auf unerwünschte Folgewirkungen“ reagiert werden können.

Dazu gehörten insbesondere die Auswirkungen die Regelungen zur Tariffinanzierung, zu den Prüfquoten bei den Abrechnungen und der Fallzusammenführung. „Für Krankenhäuser, bei denen keine Auffälligkeiten bei den Abrechnungsprüfungen zu verzeichnen sind, werden weitere bürokratische Vereinfachungen umgesetzt.“

Neben den Zugeständnissen im Krankenhausbereich sieht die Protokollerklärung auch eine Anpassung im Pharmabereich vor. Um den Pharmafirmen ausreichend Planungssicherheit für ihre „Vermarktungs-, Investitions- und Standortentscheidungen“ zu gewähren, will die Bundesregierung weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag bis zum 1. Januar 2027 einführen.

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht eine Erhöhung des Abschlags um 8,5 Prozent auf insgesamt 15,5 Prozent vor. „Dazu wird zeitnah eine interministerielles Fachgremium unter Einbindung der Wissenschaft, Industrie und Selbstverwaltung bis spätestens Ende September 2026 rechtssichere Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet“, heißt es weiter.

Pharmastandort Deutschland sicherstellen

Dazu sollen auch Instrumente außerhalb der GKV, etwa im Rahmen von Förderinstrumenten der Europäischen Union oder Standortförderungen des Bundeswirtschaftsministeriums geprüft werden. „Zusätzliche Belastungen für Beitragszahler, Lohnnebenkosten und den Bundeshaushalt sind zu vermeiden.“ Die Maßnahmen sollen bis Ende 2026 umgesetzt werden.

Denn die Regierung hat Sorge vor einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Pharmaunternehmen in Deutschland. So soll darüber hinaus gemeinsam mit allen relevanten Akteuren Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland erarbeitet werden.

Der Fokus soll auf einer Stärkung der klinischen Forschung sowie auf der Schaffung verlässlicher und praxisnaher Regelungen für die Nutzung von Gesundheits- und Forschungsdaten zu wissenschaftlichen Zwecken liegen.

Ein Trostpflaster nannte die DKG heute die versprochenen Änderungen in der Protokollerklärung. „Angesichts der zu erwartenden Mehrkosten für Länder und Kommunen im Umfang von fünf bis sechs Milliarden Euro sind die einmalig 550 Millionen gerade ein paar Tropfen auf den heißen Stein“, erklärte der DKG-Vorstandsvorsitzende, Gerald Gaß.

Die Länder werden sich nach der Verabschiedung dieses Gesetzes im Bundesrat auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, wenn sie die flächendeckende Versorgung aufrechterhalten möchten, betonte Gaß weiter.

„Der Kuhhandel ‚Zustimmung gegen ein Trostpflaster‘ wird also für die Länderfinanzen, aber vor allem für die Kommunen mit eigenen Kliniken, Folgen haben.“ Auch die freigemeinnützigen und kirchlichen Träger, ebenso wie private Kliniken, werden auf die Nothilfeprogramme der Länder angewiesen sein, wenn deren Kliniken in den kommenden Jahren am Netz bleiben sollen, fürchtet Gaß.

„Die Zustimmung zu diesem Gesetz wird für die Länder deshalb sehr teuer werden, wenn sie den geordneten Umbau ihrer Krankenhauslandschaft im Rahmen der bevorstehenden Krankenhausreform noch selbst gestalten wollen.“ Ansonsten werde der kalte Strukturwandel entscheiden, wo und in welcher Form zukünftig noch Krankenhausversorgung stattfinde.

Trotz einiger Verbesserungen bleibe das Gesetz aber ein Gesundheitskürzungsgesetz, so Gaß weiter. Echte Reformen, die das Gesundheitswesen zukunftsfähig machen und die Beiträge langfristig stabil halten oder sogar senken würden, suche man vergebens.

cmk

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