Politik

Bundestag stimmt nach hitziger Debatte GKV-Sparpaket zu

  • Freitag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz /picture alliance, Michael Kappeler
Namentliche Abstimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz /picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nach einer hitzigen und kontroversen Debatte mit 318 Stimmen aus der Regierungskoalition beschlossen worden. 284 Abgeordnete stimmten gegen das Vorhaben der Bundesregierung, vier enthielten sich, 24 Abgeordnete haben nicht abgestimmt.

Insgesamt lagen den Parlamentariern heute eine Vielzahl von namentlichen Abstimmungen zu dem Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor. Dazu gehörten auch zwei Entschließungsanträge der Koalitionsfraktionen, die kurz vor Ende des Gesetzgebungsprozesses bekannt wurden.

Dabei ging es um Änderungen bei der Psychotherapie sowie bessere Rahmenbedingungen für die Pharma-Unternehmen im Land. Andere Entschließungsanträge aus den Oppositionsfraktionen wurden jeweils abgelehnt, ein Antrag zur Zuckersteuer der Grünen in den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Die Debatte, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gestern möglich wurde, war teilweise von heftigen verbalen Angriffen geprägt, auch während der einzelnen Reden musste Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) mehrfach um Ordnung und Ruhe bitten. Für einige Äußerungen aus der AfD-Fraktion erteilte sie Ordnungsrufe.

Koalition: Einsparziele des Gesetzes werden erreicht

Die Koalitionäre sowie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonten das Ziel des Gesetzes: die notwendigen Einsparungen im Gesundheitswesen. „Wir stabilisieren die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte die Ministerin. Die finanzielle Lage der GKV sei dramatisch und lasse keinen weiteren Aufschub zu.

Andere Koalitionspolitikerinnen und -politiker machten deutlich, wie schwer auch ihnen viele der Entscheidungen fallen: Es sei „keine langfristige Reform“, sondern „eine notwendige Notbremse“ für die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, betonte etwa SPD-Politikerin Lina Seitzl. „Es ist kein Gesetz, das wir feiern.“ Auch aus der CDU hieß es dazu: „Es ist ein Stabilisierungsgesetz, keine Strukturreform“, so Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Für die Opposition ist dagegen klar: Es sei eine „Kettensäge“ (Linke), es sei gegen das „was ihre Expertinnen und Experten angeraten haben“ (Grüne) sowie „respektlos" (AfD) gegenüber dem Parlament.

Probleme erkannt und angegangen

Zu Beginn der Debatte erinnerte Albert Stegemann (CDU), der als Vize-Vorsitzender der Unionsfraktion für die parlamentarischen Verhandlungen zuständig war, dass schon zu Amtsantritt der schwarz-roten-Koalition sowie der Bundesgesundheitsministerin klar gewesen sei, dass die gesetzliche Krankenversicherung vor einem Milliardendefizit stehe. Ohne die Reform drohten steigende Beiträge oder sogar Insolvenzen einzelner Krankenkassen. Deshalb sei schnelles Handeln notwendig gewesen.

Stegemann betonte, dass die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit, die von der Ministerin „zügig“ nach Amtsantritt schon einberufen worden war, die Grundlage des Gesetzes bildeten. Das Erfolgsgeheimnis des Entwurfs sei aus seiner Sicht eine „faire“ Belastung. „Alle müssen ihren Beitrag leisten“, erklärte er und nannte Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pharmaunternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Bund. Er dankte insbesondere der SPD für ihre Kompromissbereitschaft und den respektvollen Umgang.

„Alle Parteien mussten Zugeständnisse machen, das war eine große Erfahrung, die mir Zuversicht für die künftigen Debatten gibt“, so Stegemann. Dazu gehöre auch, dass das Bundesgesundheitsministerium bis zuletzt auch bis tief in die Nacht Antworten und Unterstützung geliefert habe.

„Die Arbeitszeiten darf die Arbeitsministerin nicht sehen“, sagte er mit einem Blick zu Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die ebenso wie die weitere Regierungsspitze – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vize-Kanzler Lars Klingbeil (SPD) – bei der Debatte anwesend waren. Damit spielte CSU-Politiker Stegemann auf die langen auch nächtlichen Verhandlungen an – die Teil der Kritik der Opposition an dem „chaotischen Gesetzgebungsverfahren“ der vergangenen Tage waren.

Auch Dagmar Schmidt, die als Vize-Fraktionsvorsitzende für die SPD die Verhandlungen leitete, betonte, dass das Gesetz notwendig sei, um ein Defizit von 18,5 Milliarden Euro zu schließen. „Das Gesetz ist keine Gesundheitsreform, dieses Gesetz löst ein Problem, mit dem sich alle, egal, wer regiert, beschäftigen müssen.“ Deutschland verfüge über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, viele Menschen hätten jedoch trotzdem nicht das Gefühl, dass es für sie gut funktioniert, so Schmidt.

Deshalb seien neben der kurzfristigen Stabilisierung langfristige Strukturreformen erforderlich. Schmidt betonte, dass die SPD in den Verhandlungen wichtige Verbesserungen durchgesetzt habe und kündigte zugleich an, die Auswirkungen des Gesetzes genau beobachten zu wollen.

Man habe erreichen können, dass „die Schieflage der Belastungen“, die noch im Kabinettsentwurf enthalten gewesen seien, hätten verändert werden können. Dazu gehöre etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern bis die Kinder zwölf Jahre alt sind oder die abgeschaffte Dynamisierung bei den Zuzahlungen zu den Medikamenten.

Darüber hinaus gebe es keine Abschläge beim Krankengeld, wie es die Kommission vorgeschlagen hatte. „Freut euch“, so Schmidt in Richtung Linksfraktion. Auch bei der Psychotherapie seien auf den letzten Metern noch einmal Veränderungen gekommen, betonte Schmidt.

Opposition geht hart ins Gericht mit Inhalt und Verfahrensfragen

Naturgemäß sieht die Opposition kaum Verbesserungen an dem Gesetz. Schon in der ersten Debatte dazu im Bundestag hatten sich beide Seiten scharfe Argumente an den Kopf geworfen. Für die AfD erklärte Nicole Hess: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“ Es sei keine Fachexpertise bei dem Gesetz mit einbezogen worden. Auch AfD-Abgeordnete Claudia Weiß beklagte den Gesetzgebungsprozess als „respektlos“. Aus ihrer Sicht „geht es schlicht ums Sparen, nicht darum, was in der Praxis passiert“.

Britta Haßelmann (Grünen) bezeichnete den Gesetzentwurf als „klaren Bruch der solidarischen Lastenverteilung“. Die Regierung schone die eigentlichen Kostentreiber und setze die Empfehlungen ihrer eigenen Expertenkommission nicht konsequent um. „Sie beschließen heute ein Gesetz, mit heißer Nadel gestrickt, das 75 Millionen gesetzlich Versicherte Menschen in diesem Land zusätzlich belasten wird“, sagte sie. 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende warf der Koalition vor, den Menschen eine Beitragsstabilität zu versprechen, die sie schon in diesem Jahr nicht einhalten könne. Stattdessen werde das Gesetz Krankenhäuser wirtschaftlich unter Druck setzen, Hausarztpraxen überlasten und psychotherapeutische Praxen in ihrer Existenz gefährden. „All die Sorgen aus der Versorgung haben sie ignoriert.“

Besonders eindringlich setzte sich Haßelmann für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen ein. Diese bräuchten Hilfe und Therapieplätze – stattdessen müssten Familien künftig noch länger warten. „Die Betroffenen brauchen ambulante Psychotherapien und nicht Ignoranz von Ihrer Seite, in dem Sie sagen, dass weitere sechs Monate auf eine Therapie gewartet werden soll.“ Zudem prophezeite sie: „Im Oktober werden wir hier schon ein Korrekturgesetz dazu aufsetzen.“

Auch für die Linksfraktion ist die Wertschätzung für Betroffene ein wichtiges Thema: Man könne die 290 Seiten Änderungsanträge in zwei Tagen „nicht seriös beraten“, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek. Das Gesetzgebungsverfahren sei eine „absolute Katastrophe“ gewesen.

Verbände hätten nur wenige Tage Zeit für Stellungnahmen gehabt, zahlreiche Änderungsanträge seien kurzfristig eingebracht worden und eine seriöse Beratung sei dadurch unmöglich gewesen. „Sie nehmen den Betroffenen ihre Stimme.“ Es sei in den Ausschüssen, die dazu beraten haben, zu „einem puren Chaos“ gekommen.

Zudem beklagte sie, dass die „Leute aus der Union“ die „Fachkräfte aus der Pflege, die wir bei uns haben, ausgelacht“ hätten. Konkret ging es wohl um Berichte aus der Erfahrung der Pflegefachkraft Stella Merendino (Linke). „Sie haben sich nicht nur über meine Genossin lustig gemacht, sondern stellvertretend über alle Pflegekräfte.“

Psychotherapie bleibe „im Blick“

Bundesgesundheitsministerin Warken versuchte die Wogen in ihrer Rede wieder zu glätten: „Die Debatte hier zeigt, dass das Gesetz weitreichende Auswirkungen haben wird“, so die Ministerin. Man habe aber all die Beratungszeit in den vergangenen Wochen „intensiv genutzt, daher ist es wichtig, dass wir das Gesetz jetzt beschließen.“ Aus ihrer Sicht wurden die Leitplanken des Gesetzes nicht verändert: Weiterhin leisteten alle Beteiligten einen Beitrag, zudem werde nur noch die Versorgung bezahlt, die wirklich nutze.

Ohne das Gesetz müssten die Beiträge bereits im kommenden Jahr um etwa einen Prozentpunkt steigen. Sie betonte, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit etwa doppelt so schnell wachsen würden wie die Einnahmen. Der Gesetzentwurf schließe die Finanzierungslücke und sehe zugleich einen höheren Bundesbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern vor. „Damit sendet der Bund ein wichtiges Signal“, so Warken.

Auf eine Zwischenfrage der Grünen-Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther versprach Warken künftig einen Blick auf die Psychotherapie zu legen. Allerdings müssten jetzt – wie in allen Bereichen des Gesundheitswesens – auch bei den Psychotherapeuten gespart werden.

Die Koalitionsfraktionen haben zusätzlich einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Man müsse auch sehen, dass „die Vergütungsanreize, die wir gegeben haben, nicht zur schnelleren Versorgung geführt“ haben, so die Ministerin. Die Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene müsse zukünftig an anderen Stellen gelöst werden. Indirekt spielte Warken damit auf ihr geplantes Primärversorgungsmodell an.

Keine Informationen über Beitragserhöhungen

Auf eine Frage aus der AfD-Fraktion, warum die Krankenkassen künftig ihre Versicherten über Beitragssatzsteigerungen nicht mehr informieren müssten, antwortete die Ministerin: „Diese Änderung ist im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens entstanden. Das Sonderkündigungsrecht muss aber weiter sichergestellt werden, darum werden wir uns kümmern“, betonte sie. GKV-Versicherte können ihre Krankenkasse wechseln, wenn ihre Kasse Beiträge erhöht.

Aus der Linksfraktion wurde dieses Vorgehen mit „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“ kritisiert. Der Gesundheitsexperte der Fraktion, Ateş Gürpınar, sieht eindeutige Zeichen, dass die Beiträge kommendes Jahr trotz Gesetz steigen werden. Er warf der Koalition vor, „nicht zu wissen, was sie tut“ sowie die Menschen über die tatsächlichen Folgen des Gesetzes zu täuschen.

Auch für Janosch Dahmen, der mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht die Absetzung der Debatte heute erreichen wollte, zeigte diese Änderung, „dass sie ihrem eigenen Gesetz nicht glauben.“ Aus seiner Sicht ist das Gesetz „das größte Jobabbauprogramm, das es je im Gesundheitswesen gegeben habe.“ Dies bezog er auf die mögliche Entlassungen im Klinikbereich sowie auf die ambulante Versorgung.

„Gesundheitspolitik ist Demokratiepolitik“, betonte Emmi Zeulner (CSU) am Ende der Debatte. „Wir tun das für die Menschen in unsrem Land.“

Fast zeitgleich zur Bundestagsdebatte begann auch die Debatte im Bundesrat – ein ungewöhnlicher Vorgang. Die Abstimmung im Bundesrat selbst fand erst am Nachmittag statt. Dort votierten die Länder, die in den vergangenen Tagen intensiv mit dem Bund gerungen hatten, für das Gesetz und gegen die Anrufung eines Vermittlungsausschuss.

bee/ER

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