Bundesregierung: Zunächst keine flächendeckende Einführung von ärztlicher Personalbemessung geplant

Berlin – Nach der bundesweiten Erprobung des ärztlichen Personalbemessungsinstruments der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) zieht die Bundesregierung Bilanz. Eine flächendeckende, verpflichtende Einführung in allen Krankenhäusern ist vorerst nicht geplant.
Das Instrument wurde vor einigen Jahren von der BÄK entwickelt, um in den Krankenhäusern zu prüfen, wie weit der vorhandene Personalbestand von dem eigentlichen Bedarf entfernt ist. Das Instrument soll Transparenz darüber schaffen, in welchen Bereichen die Arbeitszeiten des ärztlichen Personals gebunden werden und was alles in die ärztlichen Aufgabengebiete fällt.
Nach der Eingabe von vielen Daten soll das Instrument die benötigte Zahl an Ärztinnen und Ärzten für einen Fachbereich ausgeben. Im Zuge der Krankenhausreform hat der Gesetzgeber eine bundesweite Erprobung veranlasst, um zu prüfen, ob ÄPS-BÄK künftig in den Kliniken verpflichtend eingesetzt werden könnte.
Der Abschlussbericht der Unternehmensberatung KPMG, die im vergangenen Herbst die Testungen durchgeführt hatte, hat gezeigt, dass die mittels ÄPS-BÄK erhobenen Personalbedarfe auf subjektiven Schätzungen der Krankenhäuser basieren. Das erklärte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Freiwillige Nutzung der Krankenhäuser vorgesehen
„Einheitliche Methodiken zur Zählweise oder Messzeitpunkte sind im Instrument nicht vorgesehen“, heißt es darin weiter. Und: „Das der Erprobung zugrunde liegende Instrument eignet sich damit nicht für einen verpflichtenden flächendeckenden Einsatz oder hausübergreifenden Vergleich.“
Krankenhäuser könnten das Instrument aber hausintern nutzen, um individuelle Personalbedarfe festzustellen. Krankenhäuser seien zudem schon jetzt gesetzlich in der Verantwortung, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung sicherzustellen, betonte die Regierung weiter.
Für die Analyse der Ergebnisse konnten die Erfahrungen von 37 Kliniken verschiedener Größen und aus unterschiedlichen Regionen berücksichtigt werden. Ursprünglich sollten 72 Krankenhäuser Teil der Stichprobe werden.
Obwohl nur rund 50 Prozent der teilgenommenen Kliniken brauchbare Ergebnisse lieferten, wird die Erprobung als „qualitativ hochwertig“ eingestuft und eine wiederholte Testung als nicht erforderlich betrachtet. Allerdings befinde sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiterhin im Austausch mit der BÄK, heißt es in dem Schreiben der Regierung weiter.
Die Kosten für die Erprobung – durchgeführt von KPMG – fielen auf insgesamt knapp 166.000 Euro, erklärte die Regierung.
Susanne Johna, BÄK-Vizepräsidentin und Co-Vorsitzende der ÄPS-BÄK-Arbeitsgruppe, begrüßte, dass die Bundesregierung das Instrument für die Anwendung in einzelnen Kliniken und Fachabteilungen grundsätzlich als geeignet ansieht.
„Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage unterstreicht die Bedeutung einer verlässlichen ärztlichen Personalbemessung für die Zukunft der Krankenhausversorgung“, betonte Johna. Sie bestätige zugleich, dass die Erprobung wichtige Erkenntnisse für die weitere Entwicklung eines gesetzlichen Instruments geliefert habe.
„Gleichzeitig wurde deutlich, an welchen Stellen weitere Konkretisierungen erforderlich sind, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Rahmen gesetzlicher Vorgaben weiter zu verbessern.“ Diese Erkenntnisse seien kein Gegenargument gegen ÄPS-BÄK, sondern die Grundlage für seine gezielte Weiterentwicklung, betonte Johna.
Deshalb habe auch der 130. Deutsche Ärztetag die Bedeutung einer patienten- und aufgabengerechten ärztlichen Personalausstattung ausdrücklich bekräftigt und den Gesetzgeber aufgefordert, für die Gewährleistung und Finanzierung einer angemessenen ärztlichen Personalausstattung zu sorgen, so Johna.
„Der Ärztetag hat die Bundesärztekammer zudem ausdrücklich aufgefordert, die Erfahrungen aus der Erprobung aufzugreifen und den Prozess der kontinuierlichen Nachjustierung und Weiterentwicklung von ÄPS-BÄK fortzuführen“, erklärte sie.
Johna unterstrich darüber hinaus, dass eine angemessene ärztliche Personalausstattung zentrale Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige, sichere und patientenorientierte Versorgung im Krankenhaus sei. „Die hohe Arbeitsbelastung, unter der die angestellten Ärztinnen und Ärzte zunehmend leiden, erfordert entschlossenes Handeln.“
Während für andere Berufsgruppen bereits gesetzliche Personalbemessungsinstrumente eingeführt worden seien oder vorgesehen seien, fehle bislang eine entsprechende Regelung für den ärztlichen Bereich. „ÄPS-BÄK bietet die Chance, diese Lücke zu schließen und den tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf transparent und nachvollziehbar abzubilden.“
Ziel sei, eine belastbare Grundlage für die Personalplanung in den Kliniken sowie für gesundheitspolitische Steuerungsentscheidungen und die Refinanzierung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung zu schaffen, betonte Johna.
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