Politik

Bundestag muss sich mit Rauchverbot in Autos im Beisein von Kindern und Schwangeren beschäftigen

  • Freitag, 11. Oktober 2019
Frau raucht eine Zigarette im Auto, ein Kind sitzt auf dem Beifahrersitz. /Satjawat, AdobeStock.com
/Satjawat, AdobeStock.com

Berlin – Der Bundestag muss sich mit der Forderung nach einem Rauchverbot in Autos mit Kindern und Schwangeren beschäftigen. Der Bundesrat beschloss heute, einen ent­sprechenden Gesetz­entwurf ins Parlament einzubringen. Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs.

Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nach Schätzung des Deutsch­en Krebs­forschungszentrums sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Die Länder wollen eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, die das Rauchen in Au­tos verbietet, wenn Kinder oder Schwangere darin sitzen. Verstöße sollen mit 500 bis 3.000 Euro geahndet werden.

„Die Gesundheit der Kinder muss Vorfahrt vor den Interessen rauchender Erwachsener haben. In einem verrauchten Auto sind fünfmal so viele Schadstoffe in der Luft wie in einer verrauchten Bar“, sagte Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Bundesland hatte die erneute Initiative angeschoben.

Kinder und Jugendliche seien durch Passivrauchen besonders gefährdet – und in ge­schlossenen Autos sei die Belastung mit Tabakrauch besonders hoch, betonte Baden-Würt­tembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der Länderkammer. Ungeborene und Kleinkinder benötigten einen besonderen Schutz, weil sie sich dem Rauch in der Regel nicht selbstständig entziehen könnten.

Der Deutsche Ärztetag, die Bundesärztekammer, Kinder- und Jugendärzte sowie der Be­rufsverband der Frauenärzte hatten sich bereits mehrfach für ein Rauchverbot in Autos ausgesprochen, in denen Schwangere und Minderjährige mitfahren.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung heute auch auf, den Einsatz des Pflanzen­schutzmittels Glyphosat in Privatgärten sowie öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen rasch zu verbieten.

Außerdem soll die Regierung den bis 2023 angekündigten schrittweisen Totalverzicht auf Glyphosat regeln, heißt es in einer Entschließung. Deutlich eingeschränkt werden müsse die Anwendung des umstrittenen Herbizids schon vor 2023.

dpa/afp/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung