Politik

Bundestagsbeschluss zur Krankenhausreform für Ende Februar geplant

  • Freitag, 30. Januar 2026
/picture alliance, epd-bild, Paul-Philipp Braun
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Berlin – Nach der ersten Bundestagsdebatte des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im November und der Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss Mitte Dezember sind die parlamentarischen Beratungen vorerst ins Stocken gekommen.

Um das Gesetz abschließen zu können, müssen sich die Regierungsfraktionen Union und SPD aber gemeinsam darauf verständigen, wohin die Reise für die Krankenhausreform gehen soll – also eher hin zu Verschärfungen der Vorgaben oder mehr Ausnahmen für die Länder. Die Vorstellungen sind dabei sehr unterschiedlich.

Gestern hätten die beiden Fraktionen gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen „klaren und straffen Zeitplan“ verabredet, um das Gesetz noch Ende Februar im Bundestag verabschieden zu können, sagte Stephan Pilsinger, CSU-Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter für Krankenhausthemen der Union, dem Deutschen Ärzteblatt.

Damit könnte der Bundestagsbeschluss in der Sitzungswoche vom 23. bis 27. Februar erfolgen. Danach muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, dies könnte in einer der beiden Sitzungen der Länderkammer im März vollzogen werden.

Knackpunkt der Beratungen sind insbesondere die kürzlich erneut vorgelegten vier Forderungen der Bundesländer. Mit diesen rücken sie zwar von ihrem bisherigen langen Katalog an Nachbesserungswünschen ab, bestehen aber auf viel kritisierte Punkte.

Dazu gehört, dass künftig auch Bestandskrankenhäuser und deren Modernisierung über den Transformationsfonds gefördert werden sollen. Weiter wollen die Länder Ausnahmen von der geplanten 2.000-Meter-Standortregelung. Als dritten Punkt fordern die Länder mehr Beinfreiheit bei den Ausnahmemöglichkeiten für die Qualitätsvorgaben in den Leistungsgruppen. Und: Die Länder wollen eine rechtzeitige Korrektur der geplanten Vorhaltevergütung.

Es müsse nun geklärt werden, „ob und inwieweit wir die in meinen Augen berechtigten, auf vier zurechtgestutzte Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz der Länder übernehmen“, sagte Pilsinger. Diese seien zwar von den SPD-geführten Bundesländern vorgeschlagen worden, würden aber von der SPD-Bundestagsfraktion nach wie vor mehr als kritisch gesehen, bemängelte der CSU-Politiker. Für die anstehenden Beratungen zeigt er sich aber optimistisch: „Auch da kommen wir zu einer Lösung.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, nannte die Beratungen „intensiv und sachorientiert“. Bei einem Reformvorhaben dieser Tragweite seien präzise Abstimmungen kein Zeichen von Blockade, sondern Ausdruck politischer Verantwortung, erklärte Pantazis dem Deutschen Ärzteblatt. „Entscheidend ist, dass Tempo und Zielrichtung stimmen – und daran arbeiten die Koalitionsfraktionen eng und konstruktiv.“

Für die SPD sei aber klar: Die Reform dürfe in ihrem Kern nicht verwässert werden. „Leistungsgruppen, Qualitätsorientierung und eine realistische, planbare Transformationsperspektive für die Häuser sind zentrale Elemente“, sagte Pantazis. Versorgungssicherheit bedeute nicht Strukturkonservierung, sondern eine verlässliche, qualitativ hochwertige Versorgung für Patientinnen und Patienten – auch und gerade in ländlichen Regionen.

„Anpassungen prüfen wir dort, wo sie die Umsetzung verbessern und Übergänge praktikabler machen.“ Nicht zur Disposition stünden jedoch die grundlegenden Strukturziele der Reform. „Bundesmittel sind Transformationsmittel – keine dauerhafte Subvention ineffizienter Strukturen“, sagte Pantazis im Hinblick auf die Länderforderungen.

Die SPD wolle ein rechtssicheres, umsetzbares und zugleich steuerungswirksames Gesetz. „Wir wollen Planungssicherheit für die Länder, wirtschaftliche Perspektiven für die Häuser und vor allem bessere Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten“, betonte Pantazis.  

Er verdeutlichte weiter, die SPD stünde zum Koalitionsvertrag und damit für eine konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform. „Ziel bleibt eine qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und dauerhaft tragfähige Krankenhausstruktur – nicht die Fortschreibung historisch gewachsener Strukturen“, sagte Pantazis.

cmk

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