Politik

Krankenhausreform: Vier Vorschläge sollen den Vermittlungsausschuss verhindern

  • Dienstag, 20. Januar 2026
/N F, peopleimages.com, stock.adobe.com
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Berlin – Bislang hatten die Bundesländer einen langen Katalog an Forderungen zur Nachbesserung der Krankenhausreform aufgestellt. Diesen betrachtete die Bundesregierung hingegen eher kritisch. Jetzt wollen die Länder ihre Forderungen auf vier Vorschläge reduzieren, die in ihren Augen zentral für die Umsetzung der Krankenhausreform sind. Damit soll das Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) beschleunigt werden.

„Die Länder wollen eine geeinte Lösung finden und ein Angebot an die Bundestagsfraktionen und den Bund machen, sich im parlamentarischen Verfahren bezüglich des KHAG zu einigen“, sagte Andreas Philippi, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und niedersächsischer Gesundheitsminister, dem Deutschen Ärzteblatt. „Ziel muss es sein, handlungsfähig zu bleiben und einen Vermittlungsausschuss zu vermeiden.“

Auch der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte gestern bei einem Pressegespräch am Rande einer Preisverleihung des Netzwerks Gesundheitsstadt Berlin auf Nachfrage, die Länder hätten sich auf existenzielle Punkte verständigt, die man geändert haben wolle. Denn auch Laumann zufolge soll ein Vermittlungsverfahren verhindert werden. Stattdessen wolle man sich im parlamentarischen Verfahren in den kommenden Wochen einigen.

Zur Erklärung: Im Dezember hatten Bund und Länder im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat um Sparpläne für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gerungen.

Nach langem Hin und Her wurde zwar eine Einigung erzielt, dieser Weg soll aber für den Verlauf des KHAG offenbar vermieden werden, auch weil die Bundesländer Planungssicherheit für ihre bereits gestartete Vorbereitung für die neue Krankenhausplanung benötigen.

Grundsätzlich wollen die Bundesländer mehr Ausnahmemöglichkeiten und Beinfreiheit, um über die neue Krankenhausplanung zu entscheiden – der Bund hingegen will möglichst verbindliche und einheitliche Rahmenbedingungen für alle 16 Länder.

Zu den aktuellen Vorschlägen gehöre, dass künftig auch Bestandskrankenhäuser über den Transformationsfonds gefördert werden können sollen, so Laumann. In ländlichen Regionen gebe es Krankenhäuser, für die sich durch die neue Krankenhausplanung fast nichts ändern würde. Dennoch seien auch für diese Häuser Landesmittel zur Modernisierung nötig, die die Länder entsprechend über den Transformationsfonds zur Verfügung stellen würden.

In einem ersten – noch nicht final abgestimmten – Entwurf eines Länderpapiers, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es dazu: „Neben der Etablierung neuer Strukturen ist auch die Weiterentwicklung vorhandener versorgungsrelevanter Strukturen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit insbesondere auch im ländlichen Raum erforderlich.“ Die Modernisierung bestehender Krankenhausstrukturen trage dabei wesentlich zu den Zielen des Transformationsfonds bei.

Begründete Ausnahmen von der Zwei-Kilometer-Regel

Weiter wollen die Länder die 2.000-Meter-Standortregelung verändern. „Da brauchen wir in begründeten Fällen Ausnahmen“, sagte Laumann. In Nordrhein-Westfalen sei etwa die Universitätsklinik Aachen von dieser Begrenzung betroffen.

In dem Papier erläutern die Länder, dass vor dem Hintergrund der erheblichen Auswirkung auf die Qualitätsvorgaben mit einhergehender erhöhter Bürokratie die bestehende Standortdefinition zu erweitern sei. „Dabei sind in begründeten Ausnahmefällen Ausnahmen durch die Planungsbehörden der Länder für Krankenhäuser, die aufgrund der begrenzten zusammenhängenden Flächen innerhalb einer Kommune ihre Versorgung auf mehrere, räumlich getrennte Standorte verteilen müssen, zu ermöglichen“, heißt es.

Im KHAG wird bislang an der Regelung festgehalten, dass verschiedene Gebäude nur als ein Krankenhausstandort gezählt werden, wenn sie nicht mehr als 2.000 Meter auseinander liegen. Krankenhausverbände hatten in der Vergangenheit auf eine Erhöhung dieser Begrenzung auf 5.000 Meter gepocht. Die Sorge: Ein Krankenhaus muss an mehreren Standorten Leistungsgruppen doppelt aufbauen und personelle und technische Ressourcen mehrfach vorhalten.

Als dritten Punkt fordern die Länder mehr Beinfreiheit bei den Ausnahmemöglichkeiten für die Qualitätsvorgaben in den Leistungsgruppen. Im KHAG heißt es, dass Länder maximal für drei Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen entsprechende Ausnahmen ermöglichen können. „Das Einvernehmen mit den Krankenkassen hätten wir lieber nicht“, sagte Laumann. In dem Papier der Länder wird zudem die mehrmalige Erteilung der Ausnahmegenehmigung gefordert, etwa für zweimal drei Jahre.

Weiter pochen die Länder in ihren Forderungen darauf, dass die geplante budgetneutrale Zeitspanne sowie die Konvergenzphase dazu genutzt werden sollen, um eine rechtzeitige Korrektur der Mechanismen der geplanten Vorhaltevergütung zu ermöglichen. Entsprechend soll die Wirkung der Vorhaltevergütung überprüft und bestehende Regelungen angepasst und nachjustiert werden. Sollte es so kommen, würde ein weiteres Nachbesserungsgesetz zur Krankenhausreform nötig.

Die Länder gehen zudem davon aus, dass sie die Mittel aus dem Sondervermögen, die ihnen mittels des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) zur Verfügung gestellt werden, für die Kofinanzierung des Transformationsfonds nutzen können.

Eine entsprechende Zusage habe es im Vermittlungsausschuss zum BEEP gegeben, heißt es weiter. Dem LuKIFG zufolge stehen den Ländern und Kommunen demnach 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Unter anderem die Finanzierung von Krankenhaus-, Pflege und Rehabilitationsinfrastruktur ist entsprechend möglich.

Schon im November hatten die Länder ein fast 70-seitiges Dokument mit vielen Nachbesserungsvorschlägen für die Krankenhausreform formuliert. Den meisten Forderungen stand die Bundesregierung in einer Gegenäußerung allerdings kritisch gegenüber.

Konzentrieren wollen sich die Länder nun auf diese wenigen Forderungen, um das Gesetzesvorhaben schnell abschließen zu können. Aus Länderkreisen ist zu vernehmen, dass die Vorschläge in dieser Woche an die Bundestagsfraktionen und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben werden sollen.

Fraktionskreisen zufolge befürwortet auch die Union diese genannten Ideen. Offenbar haben die beiden Regierungsfraktionen Union und SPD derzeit aber unterschiedliche Ansichten, wie das KHAG weiter nachgebessert oder nachgeschärft werden soll. Dies hatte sich bereits in der Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags vor einigen Wochen angedeutet.

Um im parlamentarischen Prozess weiterzukommen, müssen sich die beiden Fraktionen hingegen einigen und gemeinsam Änderungsanträge vorlegen. Erst danach kann das KHAG im Bundestag und anschließend im Bundesrat beschlossen werden und in Kraft treten.

cmk

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