Krankenhausreform: Länder beantragen deutlich zu viele Fördermittel

Berlin – Zehn Bundesländer haben bislang Anträge auf Fördervorhaben im Rahmen der Krankenhausreform eingereicht. Das erklärte ein Pressesprecher beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.
Bis Ende 2025 konnten die Bundesländer erste Anträge auf Umstrukturierungsmaßnahmen im Sinne des Krankenhaustransformationsfonds beim BAS für Projekte beantragen, die ab 2026 starten sollen. Diese Möglichkeit haben demnach nicht alle Länder in Anspruch genommen.
Insgesamt hätten die zehn Länder 255 Anträge auf Förderung nach dem Transformationsfonds mit einem Investitionsvolumen von rund 8,2 Milliarden Euro gestellt, erklärte der BAS-Sprecher weiter. „Einige der Bundesländer haben die ihnen nach dem Königsteiner Schlüssel für das Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehenden Fördermittel dabei deutlich überschritten.“
Dies könne darauf zurückzuführen sein, dass für die Finanzierung umfangreicher Bauvorhaben eine Auszahlung der Fördermittel in jährlichen Teilbeträgen beantragt wurde. „Einige Bundesländer haben sich bei der Auswahl der Fördervorhaben zudem noch nicht endgültig festgelegt und die zur Verfügung stehenden Fördermittel bei der Antragstellung daher bewusst überschritten“, heißt es aus dem BAS. Es sei davon auszugehen, dass ein Teil dieser Anträge noch zurückgenommen werde.
Das BAS plant, am 31. März auf seiner Webseite die bei ihm gestellten Anträge sowie die beantragten Fördermittel nach Ländern aufgeschlüsselt zu veröffentlichen.
Einige Länder noch zögerlich
Zu den Ländern, die bereits Anträge beim BAS bis Ende 2025 eingereicht haben, gehören einer Abfrage des Deutschen Ärzteblattes unter den Ländern zufolge Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen. Die restlichen sechs Länder wollen zunächst abwarten, bis das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in Kraft tritt, bevor sie Förderanträge stellen.
Das KHAG befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren, rechtliche Änderungen bei den Fördertatbeständen im Sinne des Transformationsfonds sind noch möglich. Die Länder hatten sich erst vor kurzem dafür ausgesprochen, dass auch die Modernisierung von Bestandskrankenhäusern künftig über den Transformationsfonds gefördert werden soll.
Die Idee des Transformationsfonds war ursprünglich hingegen, Krankenhäuser im Sinne der Reform – insbesondere hin zu mehr Konzentration und Spezialisierung – umzugestalten und entsprechend finanziell zu unterstützen.
Da mit dem KHAG grundlegende rechtliche Änderungen zur Finanzierung sowie zu den verschiedenen Fördervoraussetzungen erfolgen sollen, werden die Mittel aus dem Transformationsfonds erst nach seinem Inkrafttreten ausgezahlt, erklärte zudem der BAS-Sprecher.
Dem KHAG zufolge sollen darüber hinaus Anträge auch unterjährig ohne Antragsfristen gestellt werden können. Damit könnten die Bundesländer nach Inkrafttreten des Gesetzes weitere Anträge für Bauvorhaben stellen, die noch 2026 starten sollen. Nach dem geltenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) können Länder nur bis Ende eines Kalenderjahres für das nachfolgende Jahr Anträge stellen.
Diese Vorhaben planen die Länder
Mit den bereits eingereichten Förderanträgen sollen beispielsweise integrierte Notfallzentren an Kliniken etabliert und aufgebaut werden – und greifen damit der bundesweit geplanten Notfallreform zeitlich voraus. Das ist etwa in Bremen und Schleswig-Holstein geplant. Beide Länder haben jeweils zwei Anträge gestellt.
Ein Antrag aus Bremen zielt auf den Aufbau solcher Notfallstrukturen, der zweite betreffe die Verlagerung und Konzentration der Herzmedizin, erklärte eine Sprecherin der Bremer Gesundheitssenatorin. Beide Anträge würden sich über mehrere Jahre erstrecken und insgesamt ein Fördervolumen von acht Millionen Euro beziehungsweise knapp 67,9 Millionen Euro umfassen.
Beide Fördervorhaben in Schleswig-Holstein sollen sich auf die Stärkung von Strukturen der Notfallversorgung an wichtigen Kliniken beziehen, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel. So soll in Bad Segeberg ein Hubschrauber-Dachlandeplatz möglich gemacht und in Rendsburg sollen die bestehenden Infrastrukturen in der Notaufnahme zu einem integrierten Notfallzentrum weiterentwickelt werden, heißt es. Das beantragte Fördervolumen liegt hierfür bei 22,7 Millionen Euro.
Hessen hat einige Förderanträge eingereicht – insgesamt 38 Vorhaben, erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Wiesbaden. Die Gesamtsumme der förderfähigen Maßnahmen belaufe sich auf rund 81 Millionen Euro. „Davon wurden wie festgelegt 70 Prozent und damit rund 56,5 Millionen Euro Fördermittel beim BAS beantragt.“
In Brandenburg sollen Umstrukturierungen am Elbe-Elster Klinikum, Oberhavel Kliniken und für die Sana-Kliniken Niederlausitz gefördert durch den Transformationsfonds stattfinden, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam auf Nachfrage. Damit hat Brandenburg insgesamt bereits Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von knapp 895 Millionen Euro beantragt. Davon entfallen knapp 510 Millionen Euro auf Bundesmittel und fast 385 Millionen Euro sollen aus Landesmitteln finanziert werden.
Niedersachsen hat sieben Anträge gestellt. Welche konkreten Vorhaben gefördert werden sollen, sagte der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover nicht. Die Vorhaben seien aber in einer finanziellen Höhe von rund 444 Millionen Euro beantragt worden. Für die erforderliche Kofinanzierung will Niedersachsen in diesem Jahr 585 Millionen Euro bereitstellen.
Hamburg sei noch zurückhaltend mit der Antragstellung und will ebenfalls auf das KHAG warten. Allerdings sei bis Ende 2025 ein Förderantrag gestellt worden, erklärte eine Sprecherin der Sozialbehörde in Hamburg. „Sollte im Zuge der Gesetzesanpassung die Antragsfrist entfallen, werden gegebenenfalls unterjährig weitere Anträge gestellt“, erklärte sie weiter.
Auch Berlin hat schon Anträge Ende vergangenen Jahres eingereicht, will aber noch nicht verraten, wie viele. „Die eingereichten Maßnahmen befinden sich derzeit in der weiteren fachlichen und finanziellen Prüfung sowie in der landesinternen Priorisierung“, erklärte ein Sprecher des Gesundheitssenats Berlin.
Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben bis Ende 2025 jeweils vier Förderanträge eingereicht. Der Finanzierungsanteil des Landes Thüringen belaufe sich für diese Vorhaben auf fast 19 Millionen Euro, erklärte eine Sprecherin des thüringischen Gesundheitsministeriums.
Das Investitionsvolumen der vier Anträge in NRW belaufe sich auf rund 476 Millionen Euro, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf. „Für das Jahr 2026 sind weitere Anträge – unter Beachtung möglicher Änderungen durch das KHAG – geplant", ergänzte sie.
Auch das Saarland hat bereits zwei Vorhaben eingereicht. Der beim BAS beantragte Kofinanzierungsanteil des Bundes betrage etwa 3,8 Millionen Euro, sagte eine Sprecherin des saarländischen Gesundheitsministeriums.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: