Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren aus Gesetzentwurf gestrichen

Berlin – Die eigentlich geplanten Regelungen zur Gesundheitsversorgung vor Ort sowie zum Ausbau der Medizinstudienplätze stehen offenbar auf der Kippe.
In einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG), welcher dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, fehlen die in früheren Entwürfen bereits enthaltenen Punkte zu den Gesundheitskiosken, den Gesundheitsregionen sowie zu den Primärversorgungszentren.
In einem früheren Entwurf hieß es dazu, der Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken. Diese sollten mehr Möglichkeiten erhalten, „auf die vor Ort bestehenden Bedarfe im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren“.
So sollten beispielsweise niedrigschwellige Beratungsangebote für Prävention und Behandlung in sogenannten Gesundheitskiosken angeboten werden. Zudem sollten Kommunen und Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Gesundheitsregionen zu bilden – diese sollten „regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung“ beheben helfen. Diese Punkte wurden aus dem aktualisierten Gesetzentwurf komplett gestrichen, ebenso wie die Primärversorgungszentren.
Insbesondere an den geplanten Gesundheitskiosken entzündete sich Kritik – teure und in weiten Teilen unnötige Doppelstrukturen drohten, monierten beispielsweise zahlreiche ärztliche Verbände. Auch der Koalitionspartner FDP äußerte Bedenken.
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, nannte die Idee einen „massiven Kostentreiber“, dessen Mehrwert in der gesundheitlichen Versorgung noch ungeklärt sei. „Eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen lehnen wir entschieden ab. Sollten die Kioske im Kabinettsentwurf Bestand haben, werden wir in der Koalition noch viel diskutieren müssen“, so die Warnung.
Mutmaßlich ebenfalls mit Blick auf die Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fehlt im aktuellen GVSG-Entwurf auch das vom BMG erarbeitete Konstrukt zur Förderung der Studienplatzkapazitäten in der Humanmedizin. Die vom BMG selbst auf einen jährlichen dreistelligen Millionenbetrag geschätzten Kosten hätten, wie auch die oben genannten Maßnahmen, laut den Planungen von der GKV (über den Gesundheitsfonds) getragen werden sollen – die Krankenkassen reagierten mit scharfer Kritik.
Vollumfänglich weiterhin im GVSG enthalten sind aber die vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung, also die Entbudgetierung für diesen Bereich, die jährliche Versorgungspauschale sowie eine unter bestimmten Bedingungen greifende Vorhaltepauschale.
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