Politik

Cannabisgesetz unterschrieben, Freigabe gilt ab dem 1. April

  • Donnerstag, 28. März 2024
/picture alliance, Zoonar, Maksym Yemelyanov
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Berlin – Die umstrittene Legalisierung von Cannabis kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bun­despräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, setzte Bundesratspräsidentin Ma­nuela Schwesig ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz.

Die Prüfung habe ergeben, dass „keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“, teilte das Bundespräsidialamt mit. „Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.“ Das Vor­haben der Ampelkoalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum.

Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz hatte erst kürzlich den Bundesrat passiert. Die Union im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet.

Das Staatsoberhaupt prüft Gesetze im Wesentlichen darauf, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach überwiegender juristischer Meinung steht ihm daneben in engen Grenzen auch ein materielles Prüfungsrecht zu. Danach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte erneut die teilweise Legalisierung. Wenn man nun nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. „Wir wollen wirklich dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen.“ Dort werde mittlerweile versucht, durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller herzustellen.

Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: „Wenn also ein 21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei Jahren.“

Lauterbach trat Einwänden auch aus den Ländern entgegen, dass zum Inkrafttreten der Legalisierung kein legal produziertes Cannabis verfügbar sei, da der Anbau ja erst ab dann erlaubt sei. Wenn jemand etwa am 2. April auf Grundlage einer eigenen angebauten Pflanze konsumiere, spiele es keine Rolle, wann die Pflanze gekauft und aufgebaut wurde oder wie viel Wasser sie hatte. Sondern es gelte:

„Hier ist sie, sie ist jetzt legal, und der Konsum ist auch legal.“ Der Minister erläuterte, die meisten Konsumen­ten konsumierten jetzt schon. Es werde wenige geben, die sagen: „Ja mei, ist das jetzt erlaubt, jetzt werde ich Konsument.“

Das Ende der Debatte ist das aber noch nicht. Die juristischen Möglichkeiten scheinen begrenzt. Trotzdem will Bayern nochmals die Möglichkeit prüfen, ob die Teillegalisierung von Cannabis per Klage gestoppt werden kann. Bayern prüfe, ob sich „Spielräume für eine Klage ergeben“, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

Gerlach hatte sich vor gut zwei Wochen skeptisch zu den Chancen einer Klage geäußert. Demnach sah sie nach einer Prüfung durch ihr Ministerium keinerlei Klagemöglichkeiten für den Freistaat – weder vor dem Bundes­verfassungsgericht noch irgendwo sonst, etwa auf europäischer Ebene.

Unklar ist nach wie vor, wie mit Cannabis am Steuer umzugehen sein wird. Begleitend zur Legalisierung von Cannabis hatte eine Expertenkommission am vergangenen Freitag eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt.

Bundesärztekammer (BÄK), Landesärztekammern, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) standen der Teillegalisie­rung von Anfang an kritisch gegenüber. Sie lehnten den Schritt ab.

dpa

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