Checkliste zu Kindeswohlgefährdung unterstützt Ärzte

Rostock – Eine „Checkliste Kindeswohlgefährdung für Berufsgeheimnisträger“ hat der freie Jugendhilfeträger Start gGmbH vorgelegt. Die Liste wurde gemeinsam mit Jugendämtern und Medizinern im Auftrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg entwickelt. Hintergrund ist, dass der Träger die Kinderschutzarbeit im Auftrag der beiden Landesregierungen begleitet.
Die Checkliste soll Ärzte bei der Vor- oder Nachbereitung von Maßnahmen und Handlungsschritten helfen, wenn sie den Verdacht haben, dass es einem Kind nicht gut geht. „Die Checkliste ist dabei ganz explizit kein Diagnoseinstrument oder Versandbogen. Es soll Ärzte aber dabei unterstützen, sich im eigenen Verantwortungsbereich zu orientieren und Maßnahmen zu planen oder nachzubereiten“, hieß es von dem Träger.
Strukturierter Umgang
„Ich habe Anhaltspunkte für eine Gefährdung wahrgenommen?“, beginnt die Checkliste. „Ich habe mich im Team/Kinderschutzgruppe dazu beraten. Die Anhaltspunkte für eine Gefährdung bleiben bestehen“ und „Ich habe von meinem Anspruch auf eine Beratung durch eine erfahrene Fachkraft Gebrauch gemacht“, lauten die nächsten beiden Punkte auf der Liste. Sie leitet auf diese Weise dazu an, strukturiert mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umzugehen.
Laut dem Universitätsklinikum Bonn stirbt etwa jeden zweiten Tag ein Kind unter 14 Jahren in Deutschland durch Gewalt. Der erste Verdacht auf Kindesmisshandlung ergebe sich häufig beim Arzt, erläuterte Ingo Franke, Sprecher und Mitbegründer der lokalen Kinderschutzgruppe am Universitätsklinikum Bonn und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM).
Ein Team des Zentrums für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Bonn erarbeitet daher eine neue Kinderschutz-Leitlinie für Mediziner, Pädagogen und Jugendhilfe, die im Umgang mit Verdachtsfällen helfen soll. Die S3-Kinderschutzleitlinie soll Ende 2018 erscheinen.
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