Coronakrise: Vertragsärzte sehen sich nicht ausreichend wertgeschätzt

Berlin – Der Einsatz der Praxen bei der Bewältigung der Coronakrise werde nicht genug anerkannt, obwohl diese als maßgebliche Leistungsträger gewirkt hätten. Das ist der Tenor der Aussprache im Rahmen der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 12. Juni.
Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, betonte, das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) habe innerhalb kürzester Zeit entsprechende Versorgungsstrukturen aufgebaut und zusätzlich den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unterstützt.
Nur so sei eine effektive Entlastung der Krankenhäuser, und damit die Vermeidung einer Überlastung derselben, überhaupt möglich gewesen. Diese „außerordentliche Leistung“ sehe er in der aktuellen politischen Diskussion nicht adäquat gewürdigt.
Der finanzielle Schutzschirm zur Abfederung der akuten wirtschaftlichen Folgen für die Praxen sei angesichts der Leistung nur „recht und billig“. So gaben laut Bergmann in einer Umfrage der KV 92 Prozent der Mitglieder an, zusätzliche Ausgaben in der Pandemie gehabt zu haben, gleichzeitig gingen die Fallzahlen in vielen Facharztgruppen zurück. Es stelle sich aber, so Bergmann, die Frage der künftigen systemischen Weiterentwicklung.
Hier bestehe „erheblicher Nachholbedarf“ – etwa bei der „digitalen Ertüchtigung“ der Praxen. Angesichts der im Konjunkturpaket der Bundesregierung vorgesehenen Mittel in der Höhe von zehn Milliarden Euro für den Gesundheitsbereich sei es „unbegreiflich“, dass das KV-System nur „am Katzentisch“ berücksichtigt worden sei.
Dem stimmte unter anderem Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns, zu: Das Geld gehe mit dem Konjunkturpaket an den Praxen vorbei an die Kliniken. Dabei stelle, so betonte Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, das ambulante System den Hauptgrund für das relativ gute Abschneiden Deutschlands bei der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 dar.
Dies gelte es, insbesondere auf Ebene der Europäischen Union, klar zu kommunizieren. Die Rolle einer starken ambulanten Versorgung dürfe nicht durch künftige politische Maßnahmen geschmälert sondern im Gegenteil ausgebaut werden.
KBV soll Klage prüfen
Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg, verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auch Gesundheitswissenschaftler die in Deutschland erzielten Erfolge auf die dezentrale, nicht an Krankenhäuser angebundene Versorgung zurückführen würden.
Laut ersten Abrechnungsdaten der KV Baden-Württemberg für das erste Quartal seien bis Ende März fast 118.000 Patienten mit Infektion oder Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2 ambulant behandelt worden.
In den Krankenhäusern Baden-Württembergs seien im gleichen Zeitraum nur etwa 3.000 Patienten stationär aufgrund einer Coronadiagnose aufgenommen worden. Ähnlich äußerte sich Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der KV Hessen. Die Leistung der Praxen mache „vornehme Zurückhaltung“ überflüssig.
Daher solle der Vorstand der KBV, ähnlich laut wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), künftig ihre Position auf Bundesebene äußern. Ein Beispiel solle die Verordnung zur Ausweitung der PCR-Tests sein. Hier forderten mehrere Mitglieder der VV, dass die KBV eine Klage prüfen solle.
Ein weiteres Thema der Diskussion der VV-Delegierten stellte die aufwandsgerechte Finanzierung der IT-Sicherheitsrichtlinie für die vertragsärztliche Versorgung, die mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz vorgeschrieben wurde, dar.
Jörg Berling, stellvertretender Vorsitzender der KV Niedersachsen, verwies darauf, dass die aktuelle TI-Störung klar zeigen würde, dass vor weiteren Investitionen der Ärzteschaft in die Digitalisierung der Praxen zunächst die komplette Finanzierung der IT-Sicherheit stehen müsse.
Die Delegierten forderten den Vorstand der KBV per Resolution auf, der Vertreterversammlung erst dann einen Antrag zur IT-Sicherheitsrichtlinie zum Beschluss vorzulegen, wenn der Gesetzgeber eine „aufwandsgerechte Finanzierung der von den Arztpraxen aus den aus der Richtlinie resultierenden Aufwände“ sichergestellt hat.
Die Finanzierung sei dabei gesondert von der vertragsärztlichen Vergütung zu halten, da es sich hierbei um gesetzlich geforderte Infrastrukturmaßnahmen handle. Zudem müsse das Finanzierungsinstrument auch künftige Aufwände angemessen abdecken und eine regelmäßige Anpassung sicherstellen.
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