Coronatests: Kritik an Bürokratie in Praxen

Hannover/Bielefeld/Berlin – Die Coronatests erzeugen mittlerweile in Arztpraxen ein verstärktes Maß an Bürokratie. Das beklagen mehrere ärztliche Institutionen.
„Für unsere niedergelassenen Ärzte wird es zunehmend schwieriger, zwischen einem ganzen Fächer unterschiedlicher Testvoraussetzungen zu unterscheiden und Patienten, die sich wegen einer möglichen Coronainfektion bei ihnen melden, dem korrekten Abrechnungsweg zuzuordnen“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen, Mark Barjenbruch.
Klarheit herrsche nur, wenn Patienten sich mit konkreten Symptomen einer Coronaerkrankung bei der Praxis meldeten – dann liege ein wahrer Behandlungsfall vor, der über die KV abgerechnet werde.
Weitere Anlässe für eine Testung seien, wenn die Corona-Warn-App den Patienten ein erhöhtes Risiko mitgeteilt habe oder das Gesundheitsamt Patienten ohne Symptome zum Test geschickt habe oder eine Person ins Krankenhaus müsse, dafür aber zuvor getestet werden solle. Außerdem verlangten Arbeitgeber Testungen oder Patienten fragten diese privat nach. Die Testungen für Reiserückkehrer kämen jetzt noch hinzu.
Es herrsche ein „heilloses Wirrwar bürokratischer Vorgaben und Fallunterscheidungen“, so Barjenbruch. Der KV-Chef wies daraufhin, dass Ärzte, die selbst testeten, diese Tests nicht über ihr Praxisverwaltungssystem abrechnen könnten. Denn Kostenträger sei in diesen Fällen das Bundesamt für Soziale Sicherung – das eine gesonderte monatliche Abrechnung verlange, statt der in den Praxen üblichen quartalsweisen Abrechnung.
Für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ist die Regelung, allen Urlaubsrückkehrern eine freiwillige Coronatestung anzubieten, eine „schlicht nicht umsetzbare Idee“. Bevor nicht klare Rahmenbedingungen zur Testung, zur Bedeutung und den Folgen des Ergebnisses, zur Logistik und Zuständigkeit wie auch zur angemessenen Vergütung geklärt sind, könne eine Mitwirkung der Praxen nicht erwartet werden, so der Verband.
Auch der BVKJ kritisiert die bürokratischen Hürden bei der Testung. So sollten zum Beispiel in der Praxis Reisedokumente geprüft und archiviert werden, um den Anspruch der Patienten zu dokumentieren. „Die Umsetzung der für die Testung notwendigen Dokumentations- und Verwaltungsschritte sind den Praxen nicht mehr zuzumuten“, lautet das Fazit.
Bereits gestern hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die am vergangen Samstag in Kraft getretene Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 kritisiert. „Die Vielzahl der Formulare und Verwaltungswege erzeugt ungeheure bürokratische Aufwände“, führte Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, aus.
Die Landesärztekammer und der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz begrüßten in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Landesregierung mit den ärztlichen Institutionen im Land den Dialog vertieft, um rasch ein gemeinsames Konzept für die Umsetzung der Rechtsverordnung zu entwickeln.
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