SARS-CoV-2: Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ab Samstag

Berlin – Einreisende aus Risikogebieten müssen sich künftig bei der Einreise nach Deutschland auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Eine entsprechende Verordnung erließ heute Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Testpflicht soll ab Samstag gelten. Alternativ kann ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht mehr als zwei Tage alt ist.
Spahn verwies darauf, dass die Coronapandemie weltweit weiter grassiere und deshalb die Gefahr eines vermehrten Eintrags des Virus aus dem Ausland bestehe. Die Testung sei „ein zumutbarer Eingriff“ in die individuelle Freiheit. Insbesondere wenn man die gesellschaftliche Pflicht, Verantwortung für andere zu übernehmen, berücksichtige.
Auch die Coronatests für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten sind für die zu Testenden kostenfrei und werden zunächst von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert. Aus der Frage der Testungen dürfe man keine soziale Frage machen, betonte Spahn. Zur Finanzierung wird die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verwendet, der allerdings dafür höhere Bundeszuschüsse erhalten soll.
Unter den nun gegebenden Bedingungen werde sich „der übergroße Teil“ der Einreisenden aus Risikogebieten „freiwillig der Pflicht fügen“, zeigte sich Spahn überzeugt. In diesem Zusammenhang erinnerte er auch an die weiterhin geltende Vorschrift, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten ohne negativen Coronatest für zwei Wochen in Quarantäne begeben müssen. Wer sich dem Test verweigert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden.
Als Risikogebiete eingestuft sind aktuell die meisten Staaten der Erde. In der Europäischen Union (EU) hat das Robert Koch-Institut (RKI) Luxemburg, die belgische Region Antwerpen und einige Regionen Nordspaniens als Risikogebiete ausgewiesen.
Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes äußerte sich Bundesgesundheitsminister Spahn auch zu der Höhe der Vergütung, die die Kassenärzte für die Durchführung von Coronatests erhalten sollen. Unter anderem hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die für Beratung, Abstrichentnahme und Aufklärung festgelegten 15 Euro als nicht kostendeckend kritisiert.
Spahn verwies darauf, dass diese Summe extrabudgetär vergütet wird und sich „gut ins Gefüge“ einordne. Gewisse Hürden bei der Durchführung im Praxisalltag sehe er aber auch – deshalb strebe man die Einrichtung spezieller Testzentren und Testsprechstunden an. Die bundesweite Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Systems könne bei der Information und Lenkung der zu Testenden eine wichtige Rolle spielen.
Bezüglich der politisch angestrebten nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) kündigte Spahn für den „Monatswechsel August/September“ die Vorstellung eines Konzeptes von Bund und Ländern an. Aktuell befände man sich im ständigen Austausch mit allen Akteuren.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: