Politik

SARS-CoV-2: Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ab Samstag

  • Donnerstag, 6. August 2020
/picture alliance, Britta Pedersen
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Berlin – Einreisende aus Risikogebieten müssen sich künftig bei der Einreise nach Deutschland auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Eine entsprechende Verord­nung erließ heute Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Testpflicht soll ab Samstag gelten. Alternativ kann ein negatives Testergebnis vorgelegt werden, das nicht mehr als zwei Tage alt ist.

Spahn verwies darauf, dass die Coronapandemie weltweit weiter grassiere und deshalb die Gefahr eines vermehrten Eintrags des Virus aus dem Ausland bestehe. Die Testung sei „ein zumutbarer Eingriff“ in die individuelle Freiheit. Insbesondere wenn man die gesell­schaftliche Pflicht, Verantwortung für andere zu übernehmen, berücksichtige.

Auch die Coronatests für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten sind für die zu Testenden kostenfrei und werden zunächst von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finan­ziert. Aus der Frage der Testungen dürfe man keine soziale Frage machen, betonte Spahn. Zur Finanzierung wird die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds verwendet, der aller­dings dafür höhere Bundeszuschüsse erhalten soll.

Unter den nun gegebenden Bedingungen werde sich „der übergroße Teil“ der Einreisen­den aus Risikogebieten „freiwillig der Pflicht fügen“, zeigte sich Spahn überzeugt. In die­sem Zusammenhang erinnerte er auch an die weiterhin geltende Vorschrift, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten ohne negativen Coronatest für zwei Wochen in Quarantä­ne begeben müssen. Wer sich dem Test verweigert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Als Risikogebiete eingestuft sind aktuell die meisten Staaten der Erde. In der Europäi­schen Union (EU) hat das Robert Koch-Institut (RKI) Luxemburg, die belgische Region Antwerpen und einige Regionen Nordspaniens als Risikogebiete ausgewiesen.

Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes äußerte sich Bundesgesundheitsminister Spahn auch zu der Höhe der Vergütung, die die Kassenärzte für die Durchführung von Coronatests erhalten sollen. Unter anderem hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die für Beratung, Abstrichentnahme und Aufklärung festgelegten 15 Euro als nicht kostendeckend kritisiert.

Spahn verwies darauf, dass diese Summe extrabudgetär vergütet wird und sich „gut ins Gefüge“ einordne. Gewisse Hürden bei der Durchführung im Praxisalltag sehe er aber auch – deshalb strebe man die Einrichtung spezieller Testzentren und Testsprechstunden an. Die bundesweite Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Systems könne bei der In­formation und Lenkung der zu Testenden eine wichtige Rolle spielen.

Bezüglich der politisch angestrebten nachhaltigen Stärkung des öffentlichen Gesund­heits­dienstes (ÖGD) kündigte Spahn für den „Monatswechsel August/September“ die Vor­stellung eines Konzeptes von Bund und Ländern an. Aktuell befände man sich im ständi­gen Austausch mit allen Akteuren.

aha

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