COVID-19: Berlins Universitätsklinik Charité macht Millionenverluste

Berlin – Im Zusammenhang mit der Coronakrise verzeichnete die Charité – Universitätsmedizin Berlin von Mitte März bis Ende Mai einen Erlösverlust von 44,3 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Anzahl der stationär versorgten Patienten war zwischen Januar und Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 16,9 Prozent geringer.
Diese Zahlen gehen aus der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Antwort der Berliner Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung auf eine schriftliche Anfrage des CDU-Senatsabgeordneten Adrian Grasse hervor. Die ursprünglich geplante Leistungssteigerung der Charité gegenüber 2019 ist in den Zahlen nicht berücksichtigt.
Gegenüber dem Referenzwert aus 2019 ergaben sich in den Lockdown-Wochen der Coronapandemie 50.268 Belegungstage weniger – dabei traten auch bei kritischen Indikationen, wie Herzinfarkten und Schlaganfällen, Fallzahlrückgänge von bis zu 22 Prozent auf.
Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Charité seien derzeit noch nicht absehbar, heißt es in der Antwort der Senatskanzlei. Diese seien unter anderem vom weiteren Pandemieverlauf abhängig. Zudem verweist die Senatskanzlei auf geänderte bundesgesetzliche Regelungen zu den Kompensationsleistungen und die laufende Prüfung von weiteren Entlastungsmaßnahmen auf Landesebene.
Maximalversorger und Universitätskliniken hatten bereits mehrfach angemahnt, dass die ursprüngliche Vor- beziehungsweise Freihaltepauschale von 560 Euro pro Tag nicht auskömmlich sei. Die Charité selbst geht von kalkulatorischen Einnahmen pro Tag für die stationäre Patientenbehandlung in Höhe von circa 880 Euro aus.
Die für Gesundheit zuständige Senatorin Dilek Kalayci (SPD) äußerte sich Ende Juni im Rahmen einer Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses zur ökonomischen Situation der Krankenhäuser.
An die Berliner Krankenhäuser wurden demnach bis zu diesem Zeitpunkt 220 Millionen Euro als Ausgleich für das Freihalten der Betten ausgezahlt. Zusätzlich habe das Land Berlin weitere Mittel zur Verfügung gestellt – etwa für Beatmungsgeräte und Schutzkleidung.
Die Coronapandemie habe aber insgesamt gezeigt, dass das System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) stark reformbedürftig ist, so Kalayci. Pandemiezeiten, Bevorratung und Kapazitätsvorhaltung seien im aktuellen Vergütungssystem nicht vorgesehen.
Deshalb werde man auf Bundesebene mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Diskussion um die Finanzierung des Krankenhaussystems führen müssen.
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