CSU-Gesundheitsexpertin kritisiert Reformpläne zur Pflege

Berlin – Im Streit über die Pflegereform drängt CSU-Politikerin Emmi Zeulner auf Nachbesserungen am Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Zeulner kritisierte Warkens Plan, an den Rentenpunkten für pflegende Angehörige zu sparen.
„Viele Frauen – und es sind vor allem Frauen – reduzieren Arbeitsstunden im Job, damit sie sich um Pflegebedürftige in der Familie kümmern können“, sagte sie dem Spiegel. „Da geht es nicht an, dass sie später bei der Rente dafür bestraft werden. Das werden wir als CSU so nicht stehen lassen.“
Zudem fordert Zeulner einen Risikoausgleich, der erstmals auch Privatversicherte und Beamte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung heranziehen würde. Ohne diesen Ausgleich sieht sie die Pflegekassen bei der Finanzierung ihrer Leistungen benachteiligt.
„Die privaten Versicherungen können Menschen mit Vorerkrankungen ablehnen, bei Beamten zeigt sich der Zusammenhang zwischen Bildung und besserer Gesundheit“, sagte Zeuner dem Magazin. „So sammeln sich besonders viele Menschen mit großem Pflegerisiko in der gesetzlichen Versicherung.“
Zeulners Vorschlag erinnert an die Forderungen von SPD und Grünen nach einer Bürgerversicherung in der Gesundheitsversorgung. Die CSU-Politikerin verweist bei der Pflege auf faktisch bereits einheitliche Leistungsansprüche von privat und gesetzlich Versicherten. Es ergebe „wenig Sinn“, unterschiedliche Systeme mit verschiedenen Risiken und Finanzproblemen nebeneinander laufen zu lassen, wenn die Leistungen längst gleich seien.
Mit ihrem Vorstoß grenzt sich Zeulner, die Obfrau der Union im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist, von der eigenen Fraktionslinie – Kürzungen und stärkere Eigenbeteiligung der Familien – ab. Gerade in den vergangenen Wochen hatte Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) gefordert, Kinder von Pflegepatienten stärker zur Finanzierung von Pflegeplätzen heranzuziehen.
Bislang sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro davon verschont, diese Grenze sollte laut Stegemann sinken. „Davon halte ich nichts“, sagte Zeulner, „weil die Grenze jungen Familien Luft schafft und den Leistungsgedanken stärkt“. Dafür habe ihre Partei hart gekämpft.
Unterdessen unterstützte der Deutsche Landkreistag die Pläne Warkens, Kinder früher für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern heranzuziehen.
„Seit 2020 werden Kinder pflegebedürftiger Eltern grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch“, sagte Achim Brötel, Präsident des Landkreistages, heute der Rheinischen Post.
Der Sozialstaat müsse denen helfen, die sich nicht selbst helfen könnten. „Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“
Zugleich forderte der Präsident neue Regeln für Schenkungen: „Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen.“
Die Sozialämter beobachteten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertrügen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann. „Auch hier brauchen wir dringend die Unterstützung des Gesetzgebers.“
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: