Politik

Notfallversorgung: Krankenhaus­gesellschaft schlägt scharfe Töne an

  • Mittwoch, 8. März 2017
Uploaded: 08.03.2017 10:43:49 by mis
Thomas Reumann /DKG

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich mit deutlichen For­derungen für den Bundestagswahlkampf positioniert. Auf dem Frühjahrsempfang der Gesellschaft forderte DKG-Präsident Thomas Reumann von den Bundesländern, ihre Verantwortung für die Finanzierung der Kliniken wahrzunehmen. Da aus seiner Sicht das Verhalten der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Notfallversorgung in vielen Regionen schwierig sei, „müssen die Länder die ambulanten Strukturen hier aktiv mitgestalten“, sagte Reumann.

Obwohl er die Gesundheitspolitiker für die Gesetze der vergangenen Monate lobte und nun wieder Perspektiven für die Krankenhausstrukturen in der Zukunft sieht, ließ er kaum ein gutes Haar an den aktuellen Entwicklungen: Aus der Sicht des DKG-Präsi­denten seien die Verbesserungen, die das Krankenhausstrukturgesetz angekündigt hatte, bei den Kliniken nicht angekommen.

Scharfe Kritik an der KBV

„Es ist ein Skandal, dass wir weiterhin eine unterfinanzierte Notfallversorgung in den Krankenhäusern haben. Wir übernehmen faktisch den Sicherstellungsauftrag, der bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt.“ Die angekündigten Portalpraxen seien keine Lösung. Und er ging noch weiter: „Wir haben es satt, öffentlich dafür angeprangert zu werden.“ Er bezog sich dabei vor allem auf die Kritik der Kassenärztlichen Bundesver­einigung, deren gerade wiedergewählter Vorstandsvorsitzender, Andreas Gassen, erst kürzlich vor der KBV-Vertreterversammlung sagte: „Notaufnahmen, die als Staubsauger für unbelegte Betten fungieren, müssen ein Ende haben.“

Vergütung von Notfällen ist empörend

Außerdem sieht Neumann sich von den KVen „schikaniert“, wenn es um die Einrichtung von gemeinsamen Notfallstrukturen geht. Die Entscheidung des Schiedsamts vom Dezember zur Vergütung von Notfällen sei „empörend und es verärgert uns zutiefst“, so Reumann. Bei der Entscheidung im Dezember wurde festgelegt, dass Notfälle mit 4,74 Euro tagsüber als Abklärungspauschale vergütet werden. Dagegen laufen die DKG und die Landeskrankenhausgesellschaften Sturm.  „Es ist nicht zu verstehen, dass das Ministerium diese Entscheidung hat durchgehen lassen. Ihr Wille als Gesetzgeber war hier klar“, sagte Reumann in Richtung der anwesenden Politiker aus dem Bundestag. 

Nach Reumanns Angaben habe die DKG am Vormittag ihre Forderungen für den Bundestagswahlkampf beschlossen. Dazu gehört die Qualität der medizinischen Leistungen, Gewinnung von gutem und qualifiziertem Personal sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes in Kliniken. Auch die Digitalisierung solle auf der Agenda stehen. Allerdings gehe all das nicht ohne eine zusätzliche Finanzierung, fügte Reumann hinzu. 

Bundesweite Personalvorgaben für die Pflege lehnt die DKG ab

Deutlich kritisierte er auch die Personalvorgaben in der Pflege, die eine Experten­kommission aus Bund und Ländern am Dienstag veröffentlicht hatte. „Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst“, erklärte Reumann in einer Mitteilung anlässlich des Frühjahrsempfangs. Er lehnte bundesweite Vorgaben ab, es brauche viel mehr flexibleren Personaleinsatz, damit sich auch neue Berufsbilder in der Pflege entwickelten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) versuchte die Wogen zu glätten: Er warb dafür, seine Gesetzgebung der vergangenen drei Jahre unter dem Gesichtspunkt der Vernetzung zu betrachten. „Gesundheit ist eine Mannschaftsleistung“, appellierte er. Nach seiner Wahrnehmung wolle jeder im Gesundheitswesen Vernetzung und sektoren­übergreifende Versorgung. „Das wird gefordert aber gleichzeitig sind diese Entwick­lungen angstbesetzt“, so Gröhe. Dieser Widerspruch löse sich für ihn noch nicht auf. So habe man beispielsweise beim Innovationsfonds viele interessante Projekte zur sektorübergreifenden Versorgung angestoßen.

Er nehme die Kritik wohl auf und kündigte an, die Umsetzung der Gesetze per Mone­toring zu überwachen. „Wir schauen, dass der gesetzliche Wille auch von der Selbst­verwaltung umgesetzt wird“, so Gröhe vor den Krankenhausvertretern. Er vertraue den Kräften der Selbstverwaltung, halte es aber als Jurist nicht immer für notwendig, „Prozesse zu führen“. Damit spielte Gröhe auf die Klage der DKG gegen eine Schieds­amtsentscheidung zum Entlassmanagement vom Dezember an. 

Wer die Planung macht, zahlt auch

Auch Forderungen, die hohen Rücklagen der Krankenkassen nun aufzubrauchen, erteilte er eine Absage: „Bei einer Milliardenreserve dürfen wir nicht in ein 'Wünsch-dir-was' verfallen.“ Auch er appellierte an die Länder, ihren Verpflichtungen nachzu­kommen. Das Schwarze-Peter-Spiel dürfe nicht weitergehen. „Es ist auch ein Politiker-Erziehungsprinzip: Wer die Planung macht, zahlt auch“, so Gröhe. 

Die Kritik am Gutachten zu den Personalvorgaben in der Pflege wies er zurück: „Min­dest­vorgaben, das geht“, appellierte er an die Vertreter der Krankenhäuser. Es brauche bundesweite Vorgaben, damit der Wettbewerb nicht über „unanständigen“ Personal­einsatz funktioniere. Er gehe davon aus, dass es die individuelle Fähigkeit der Kranken­häuser sei, „klug zu investieren und klug Personal einzusetzen“, so Gröhe.

bee

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