Duales Studium für Hebammen auf dem Weg

Hannover – Um künftig Hebamme zu werden, ist ein duales Studium notwendig. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die Pläne, die zugleich den Rahmen für das Studium vorgeben, sollen nun zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden.
In einigen Bundesländern gibt es bereits solche Studiengänge. Meist erfolgt die Ausbildung derzeit aber noch an Hebammenschulen. Bewerben konnte sich dort jeder mit mittlerer Reife oder gleichwertigem Schulabschluss. Künftig ist eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung für den dualen Studiengang an einer Hochschule nötig. Alternativ möglich sein kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Pflegefachkraft.
Neben dem dualen Studium mit einem hohen Praxisanteil sind künftig keine anderen Ausbildungswege mehr vorgesehen. „Die Akademisierung der Hebammenausbildung muss vollständig erfolgen. Eine Teilakademisierung kommt für diesen Beruf nicht in Betracht“, heißt es im Gesetzentwurf. Das Nebeneinander verschiedener Ausbildungswege für Hebammen würde „zu einer Spaltung der ohnehin kleinen Berufsgruppe führen“. Das Studium soll zudem ein bundesweit einheitliches Niveau der Hebammenausbildung sicherstellen.
Hälfte Theorie, hälfte Praxis
Vorgegeben wird im Entwurf auch, dass der Praxisanteil im Studium mindestens 50 Prozent betragen soll. Darüber hinaus ist eine Vergütung für die gesamte Studiendauer vorgesehen. Finanzieren sollen das die Krankenkassen.
„Die Anforderungen an die Geburtshilfe steigen ständig. Dafür ist ein duales Studium mit einem großen praktischen Anteil die beste Vorbereitung“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dadurch erhöhe sich auch die Attraktivität des Berufes insgesamt.
Spahn setzt mit der Reform nicht nur ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, sondern vor allem auch eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie schreibt vor, dass die Ausbildung für das Berufsfeld bis spätestens Anfang 2020 reformiert werden muss. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Dem Deutschen Hebammenverband (DHV) zufolge wird mit dem Studium der hohe Stellenwert von Hebammen als Expertinnen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett anerkannt. Erfreulich sei auch, dass Hebammen während ihres Studiums eine Vergütung erhalten, die von den Krankenkassen finanziert werden solle. Der DHV rief die Bundesländer dazu auf, den Umbau der Ausbildung schnellstmöglich voranzutreiben. So sei die Auswahl geeigneter Hochschulstandorte teilweise noch offen.
„Es war höchste Eisenbahn, dass endlich Klarheit herrscht, wie sich das BMG die Rahmenbedingungen für das neue Studium vorstellt“, sagte Florian Schwarz, Vorsitzender der Deutschen Hebammenhilfe. Mit dem Entwurf liege nun eine gute Grundlage für die konkrete Einführung des Studiums in den Bundesländern vor. Diese seien nun gefragt, „endlich aktiv zu werden“. „Bisher wartete man hier vielerorts in Schockstarre auf ein Signal aus Berlin. Dieses liegt nun vor“, mahnte Schwarz, der betonte, dass noch einiges zu regeln sei.
So müssten die Hochschulstandorte möglichst gleichmäßig im jeweiligen Bundesland verteilt werden, damit die Studenten, die meist heimatnah in einer Klinik arbeiten wollten, nicht Hunderte Kilometer zwischen Studienort und Praxiseinsatz pendeln müssten. Darüber hinaus seien die Zulassungsvoraussetzungen zum Hebammenstudium sinnvoll zu wählen. „Individuelle Eignungsprüfungen sind hier zu bevorzugen, um nicht zu viele qualifizierte Bewerberinnen auszugrenzen. Ein Numerus clausus ist nicht das Mittel der Wahl“, so Schwarz. Er regte auch für bereits examinierte Hebammen an den Hochschulen Möglichkeiten für eine Nachqualifizierung an.
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