Ärzte kritisieren geplantes Hebammengesetz

Berlin – „Eine Reihe problematischer Aspekte“ sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung“. Die geplante Neuregelungen schaffe „für die Versorgung Unklarheiten“, heißt es in einer Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf.
Die KBV verweist auf die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese gingen von einer guten und kooperativen Versorgung der schwangeren Frauen durch Ärzte und Hebammen aus, die von einer klaren Aufgabenteilung ausgehe. Für eine den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechende ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollten Ärzte, Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken, so der Tenor der Mutterschafts-Richtlinien.
„Durch den Gesetzentwurf werden eine Vielzahl von Tätigkeiten künftig für Hebammen geöffnet, ohne dass diese Tätigkeiten auf ärztlicher Anordnung beruhen. Vielmehr werden diese Tätigkeiten der selbständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit dem Hebammenberuf zugeordnet, ungeachtet des unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsniveaus von Ärzten und Hebammen“, kritisiert die KBV in ihrer Stellungnahme.
Gleichwohl betont die KBV, Hebammen und Entbindungspfleger leisteten „einen essenziellen Beitrag in allen Fragen rund um die Geburt“ und begrüßt es ausdrücklich, dass der Hebammenberuf zukunftsgerecht und wissenschaftlich weiterentwickelt sowie attraktiver gestaltet werden soll. Die KBV erkennt außerdem grundsätzlich die Notwendigkeit an, das Hebammengesetz an die Vorgaben der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments anzupassen.
Kritik am Reformgesetz zur Hebammenausbildung äußert auch die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme: „Für die insgesamt niedrige Kinder- und Müttermorbidität und -mortalität in Deutschland trägt entscheidend die hervorragende Zusammenarbeit von Ärzten und Hebammen in der Geburtshilfe bei.“ Vor diesem Hintergrund seien unklare Formulierungen im Gesetzentwurf problematisch.
„Die BÄK setzt sich für eine klare und rechtlich eindeutige Abgrenzung der Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiche von Ärzten einerseits und Hebammen andererseits in der Geburtshilfe ein“, heißt es in der Stellungnahme. Im Gesetzentwurf gebe es allerdings Auslegungsspielräume, vor deren Hintergrund sich die Frage nach der Letztverantwortung für Mutter und Kind je nach Betreuungssetting stelle.
Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) übte ebenfalls Kritik. Man bemängele insbesondere, dass der Gesetzgeber mit dem neuerlichen Reformvorhaben bei der Hebammenausbildung die Substitution ärztlicher Leistungen weiter forciere. „Das haben wir unlängst bei der begonnenen Reform der Psychotherapeutenausbildung gesehen, jetzt setzt sich das bei den Hebammen fort“, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Lars Lindemann.
„Für uns es völlig unverständlich, dass Frauenärzte bei der Entstehung des Arbeits- und Referentenentwurfs nicht involviert waren, obwohl sie die Experten bei den Themen Schwangerschaft und Geburt sind“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) und Mitglied im Spifa-Vorstand Christian Albring.
Er kritisierte, der Gesetzentwurf verfehle sein Ziel, die Versorgungssituation in der Geburtshilfe zu verbessern. „Ganz im Gegenteil: Die Zwangsakademisierung wird die personellen Engpässe in den Kreißsälen und bei der Betreuung von Frauen im Wochenbett verschärfen. Das kann keiner ernsthaft wollen“, erklärte Albring.
Der SpiFa weist darauf hin, dass angehende Hebammen bislang zwischen Ausbildung und Studium wählen konnten. Trotz Einführung von Modellstudiengängen an inzwischen 16 Hochschulen entschieden sich die meisten Schülerinnen für eine Ausbildung zur Hebamme an einer Hebammenschule – „nicht zuletzt wegen ihrer hervorragenden theoretischen wie praktischen Ausbildung“, so Albring.
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