Elektronische Verordnungen sollen ausgeweitet werden

Berlin – Referenzdatenbank für Arzneimittel, elektronische Verordnungen, Telematikinfrastruktur: Union und SPD haben zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, weitere noch nicht abschließend beschlossene Änderungsanträge eingereicht. Diese liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Ein Antrag sieht dabei zum Beispiel vor, dass entweder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder ein privater Träger eine Referenzdatenbank für Arzneimittel einrichtet und laufend aktualisiert. Dort sollen künftig für jedes zugelassene Medikament die Wirkstoffbezeichnung, die Darreichungsform und die Wirkstärke erfasst werden.
Die Referenzdatenbank soll gewährleisten, dass der Medikationsplan, auf den chronisch kranke Patienten einen Anspruch haben, einheitlich und für die Patienten verständlich geführt wird. Außerdem sollen durch die Standardisierung Verwechslungen ausgeschlossen werden. Die Regelung diene der optimierten Nutzung des Medikationsplans und damit der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, heißt es zur Begründung.
Mit dem Gesetz für mehr Arzneimittelsicherheit wurde das elektronische Arzneimittelrezept eingeführt. Das DVG sah ursprünglich vor, diese Regelung auf die Heil- und Hilfsmittelversorgung auszuweiten.
Elektronische Verodnung für sämtliche Leistungen
Ein Änderungsantrag schlägt nun vor, dass Ärzte künftig sämtliche Leistungen elektronisch verordnen können. Dazu zählt zum Beispiel auch die Verordnung von häuslicher Krankenpflege. Für die Übermittlung der elektronischen Verordnung sind laut Gesetzentwurf die Dienste der Telematikinfrastruktur zu nutzen, sobald diese verfügbar sind. Die Bundesmantelverträge und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss müssten entsprechend angepasst werden.
Darüber hinaus enthalten die Änderungen am DVG auch eine Übergangsregelung für bereits zertifizierte Medizinprodukte der niedrigen Risikoklasse IIa. Dazu zählen beispielsweise Einmalspritzen, Ultraschall oder MRT. Sie sollen zunächst auch nach Wirksamwerden der europäischen Medizinprodukteverordnung im Mai 2020 verkehrsfähig bleiben.
Es sei zu befürchten, dass aufgrund der begrenzten Zahl und Kapazitäten der nach neuem Verfahren Benannten Stellen 2020 kaum Medizinprodukte nach geltendem Recht zertifiziert seien. Eine Übergangsregelung für Medizinprodukte der Risikoklasse I wie zum Beispiel Pflaster, Brillen oder Rollstühle räumt die EU-Verordnung dagegen nicht ein. Sie ist deshalb auch im DVG nicht vorgesehen.
Telematikinfrastruktur: Sanktion aussetzen
Union und SPD regen in einem weiteren Antrag an, die Frist für die Anbindung des ambulanten Bereiches in Krankenhäusern an die Telematikinfrastruktur (TI) zu verlängern und die Sanktionen bis dahin auszusetzen. Die Frist für die TI-Anbindung soll dem Vorschlag nach um ein Jahr – vom 31. Dezember 2019 – bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
„Die Verpflichtung zur Ausstattung und zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur trifft Krankenhäuser (...) erst zum 1. Januar 2021“, heißt es in der Begründung. Die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Ärzte, die in einem Krankenhaus tätig seien, ermächtigte Krankenhäuser sowie die aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung in den Notdienst einbezogenen Krankenhäuser sollten gleichzeitig mit dem Rest des Krankenhauses ausgestattet werden.
Insofern sei es auch notwendig, bis zu diesem Stichtag auch von der Sanktion für den vertragsärztlichen Teil eines Krankenhauses abzusehen und die bisher bis zum 31. Dezember 2019 geltende Ausnahmefrist entsprechend zu verlängern.
In den Änderungen ist auch angedacht, dass der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) künftig über die Festlegungen von Inhalten der elektronischen Patientenakte zur Gewährleistung der semantischen und syntaktischen Interoperabilität entscheiden kann. Die Änderung diene einer „beschleunigten Umsetzung“, heißt es in der Begründung von Union und SPD.
Apps auf Rezept
Mit dem DVG sollen Ärzte zum Beispiel künftig Gesundheits-Apps verordnen können. Geprüft werden sollen die Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Zudem soll es Patienten bald möglich sein, auf digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend zu nutzen.
Schärfer sanktioniert werden sollen mit dem DVG Verweigerer der Telematikinfrastruktur (TI). Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen, müssten einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen, plant die Bundesregierung. Bisher lag der Abzug bei einem Prozent.
Künftig sollen Ärzte auch auf ihrer Homepage über ihr Angebot an Videosprechstunden informieren dürfen. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde soll zudem laut Entwurf auch online im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen und nicht mehr wie bisher im Vorfeld.
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