Fachgesellschaft fordert gemeinsame ambulant-stationäre Notfallversorgung

Berlin – Die Notfallversorgung in Deutschland muss einfach und für Patienten durchschaubar und niederschwellig gestaltet werden. Das fordert die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) in einem jetzt erschienenen Positionspapier zu einem Werkstattgespräch des Sachverständigenrates (SVR) Gesundheit im September in Berlin. Die Notfallmediziner monieren in ihrem Papier unter anderem eine organisatorische Trennung von ambulanter und stationärer Notfallversorgung am Krankenhaus, wie es die Sektorentrennung derzeit vorsehen. Diese sei „medizinisch weder sinnvoll noch möglich“, heißt es.
Die DGINA favorisiert den Vorschlag eines interdisziplinären Notfallzentrums (INZ), in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte die Notfallversorgung gemeinsam übernehmen. „Dabei muss sichergestellt werden, dass die aktuell bestehende Sektorentrennung zukünftig innerhalb eines INZ nicht mehr weiterbesteht. Das bedeutet, dass klare Organisationsstrukturen sektorenübergreifend und nur nach fachlichen Gesichtspunkten aufgebaut und eingehalten werden“, formuliert es die Fachgesellschaft in dem Papier.
Hohe Anforderungen an Ärzte notwendig
Allerdings setze eine gemeinsame Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten in einem INZ, das Notfälle aller Schweregrade versorge, eine hohe Qualifikation aller beteiligten Berufsgruppen voraus. Für die primärärztliche Versorgung in einem INZ dürften ausschließlich Fachärzte einer Disziplin mit hohem Notfallversorgungsanteil – bevorzugt Allgemeinmediziner, Chirurgen und Internisten – zum Einsatz kommen, so die DGINA. „Es ist für die DGINA nicht akzeptabel, wenn für den Notfalldienst in Kursen angelernte Ärzte ohne Weiterbildungszeiten in einer Notaufnahme oder einem Notfallzentrum in einem INZ Dienst tun“, stellt die Fachgesellschaft in dem Papier klar.
Kritisch beurteilt die DGINA den Vorschlag des SVR, die Trägerschaft für die gesamte Notfallmedizin den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu übertragen. Dieser Vorschlag beruhe auf der ökonomischen Überlegung, die Organisationshoheit nicht in die Hände derer zu legen, die vermeintlich von einem Anstieg der stationären Fallzahlen durch vermehrte Notfallaufnahmen profitieren könnten.
„Die DGINA befürchtet, dass aus dieser ökonomischen Begründung heraus eine Körperschaft die Organisationshoheit über die gesamte Notfallversorgung erhält, die mit dieser Aufgabe überfordert sein wird“, heißt es in dem Papier.
Mitte September hatten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) ein Konzept für eine besser abgestimmte Notfallversorgung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten vorgelegt. Danach soll es künftig für Notfallpatienten nur noch eine zentrale Anlaufstelle in den Krankenhäusern geben.
Dort soll medizinisches Fachpersonal eine medizinische Ersteinschätzung vornehmen, die bundesweit einheitlich und standardisiert ablaufen soll. Von dort werden die Patienten entweder in die Krankenhausambulanz, an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder in die reguläre Sprechstunde beim niedergelassenen Arzt verwiesen. Ziel ist, dass die Patienten dort behandelt werden, wo es der Schwere ihrer Erkrankung und der Dringlichkeit einer Behandlung entspricht.
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