Notfallversorgung: Projekte in Hessen und Thüringen gestartet

Frankfurt am Main – Kurze Wege, engere Zusammenarbeit und passgenauere Versorgung von Notfallpatienten soll ein hessisches Modellprojekt ermöglichen, das am Klinikum Frankfurt Höchst läuft. Auch in Thüringen startet ein Projekt „Ärztliche Notdienstkooperation“.
„Schwerwiegende Notfälle können unmittelbar vom Klinikarzt versorgt werden, während ,Tür an Tür' der ambulante Bereitschaftsdienst die Behandlung leichterer Erkrankungen übernimmt“, beschrieb der hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) heute die Arbeit des neuen integrierten Notfallzentrums am Klinikum Frankfurt Höchst. Das Ministerium fördert das Projekt über einen Zeitraum von zwei Jahren.
50.000 Patienten
Das gemeinsame Projekt des Ministeriums, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und des Klinikums wendet sich an Patienten aus dem Frankfurter Westen, die außerhalb der Öffnungszeiten ihrer Arztpraxis dringend medizinische Hilfe benötigen. Es soll laut Grüttner helfen, bestehende Grenzen zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen zu überwinden – nicht zuletzt durch eine gemeinsame Anmeldung für alle Notfallpatienten. Entsprechend des Krankheitsbildes werden Patienten von der Anmeldung entweder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder zur zentralen Notaufnahme des Klinikums weitergeleitet, hieß es. Bisher suchten den Angaben zufolge jährlich rund 50.000 Patienten die Zentrale Notaufnahme des Höchster Klinikums auf.
In Sömmerda, Sondershausen und Bad Frankenhausen in Thüringen organisieren die örtlichen DRK-Klinken und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen die Versorgung von Notfallpatienten ebenfalls ab sofort gemeinsam. Die neue Kooperationsform wendet sich ebenso an Patienten, die bei akuten Erkrankungen ins Krankenhaus gehen.
„Diese Patienten erhalten hier zunächst eine Ersteinschätzung“, sagte der Leitende Oberarzt der Zentralen Notaufnahmen der DRK-Krankenhäuser in Thüringen, Axel Pleßmann. Medizinisches Fachpersonal ermittele nach medizinischen Gesichtspunkten, ob es sich wirklich um einen Notfall handele oder einfach um eine akute Erkrankung. „Auf dieser Grundlage können wir dann entscheiden, ob der Patient in der Notaufnahme behandelt werden muss oder einfach zum Arzt gehen kann bzw., wenn die Praxen gewöhnlich geschlossen sind, zum ärztlichen Notdienst“, sagte er.
Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Annette Rommel, verwies auf die wachsende Zahl an Patienten in Thüringen, die, wenn sie krank sind, nicht zum Arzt, sondern direkt in die Notaufnahme eines Krankenhauses gehen. „Wir wollen dieses Verhalten nicht bewerten. Wir wollen diesen Patienten in ihrer Situation helfen und zwar dort, wo ihnen am besten geholfen werden kann“, sagte sie. Damit solle auch sichergestellt werden, dass sich die Notaufnahmen wieder auf die Fälle konzentrieren könnten, für die sie wirklich da seien. Dies seien Unfälle, lebensbedrohliche Erkrankungen und Patienten, die im Rettungswagen gebracht würden.
Der Gesetzgeber fordert im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) unter anderem die Kooperation von Kliniken und ambulant tätigen Ärzten bei der ambulanten Versorgung von Notfallpatienten. Er fordert die Einrichtung von Portalpraxen – das sind laut Gesetz Sprechstunden des Ärztlichen Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen auf dem Gelände von Krankenhäusern.
Der ärztliche Notdienst in Thüringen versorgt Patienten mit akuten Erkrankungen zu den Zeiten, zu denen die Praxen für gewöhnlich geschlossen sind, also abends, nachts, an Wochenenden, Feiertagen und Brückentagen. Mittwochs und freitags ist der Notdienst bereits ab 13 Uhr eingerichtet. Unter der bundesweiten kostenfreien Rufnummer 116117 erfahren Patienten, wo sie die nächste Notdienst-Sprechstunde finden.
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