Politik

Fachgesellschaften wollen Anpassung der PCR-Testverordnung

  • Dienstag, 23. Juni 2020
/picture alliance, Matthieu Botte, MAXPPP
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Berlin – Die Regelungen der Coronatestverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sorgen weiter für kritische Stimmen. In einem dem Deutschen Ärzteblatt vorlie­gen­den Schreiben der Rehabilitationsfachgesellschaften an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird auf weiterhin bestehende Regelungs- und Erstattungslücken für Testungen asymptomatischer Personen hingewiesen.

Da Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Testung asymptomatischer Per­so­nen in der Verordnung nicht berücksichtigt sind, bestehe keine Möglichkeit der Kosten­übernahme für Patienten vor oder nach Aufnahme in eine Rehaeinrichtung und auch kei­ne Kostenübernahme für präventive Testungen von Mitarbeitern in Vorsorge- und Reha­ein­richtungen, so die Fachgesellschaften.

Das Kostenübernahmen laut Verordnung nur im Zusammenhang mit einem konkreten po­sitiven Fall oder Ausbruchsgeschehen erfolgen sollen, trage nicht zur effektiven Verhin­de­­rung von Ausbrüchen in Rehabilitationskliniken bei.

In Anbetracht von mehr als 1.000 Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 150.000 Betten in Deutschland sehe man es daher als erforderlich an, diesen Bereich in die Prä­ven­tion einzubeziehen.

Es sei „nicht zielführend, in der kontinuierlichen Behandlungskette Akutbehandlung – Rehabilitation – ambulante (pflegerische) Versorgung nur dem ersten und letzten Seg­ment die Möglichkeit präventiver Kontrollen zu geben und dem Bindeglied nur dann, wenn es zu Fällen beziehungsweise Ausbrüchen gekommen ist“.

Die Lücke sei auch insofern unverständlich, weil Testungen im Vorfeld ambulanter Ope­rationen, die sich nur über einige Stunden erstrecken, abgedeckt seien, nicht aber mehr­wöchige medizinische Rehabilitationen mit intensiver therapeutischer Behandlung in­mitten einer größeren Zahl von gemeinschaftlich untergebrachten Patienten, so heißt es in dem Schreiben. Im Sinne einer umfassenden Infektionskontrolle bitten die unterzeich­nenden Fachgesell­schaften um eine entsprechende Anpassung der Verordnung.

Eine Anpassung der Verordnung soll es nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes für ambulante Pflegedienste geben. Während die Verordnung regelmäßige Tests für Pfle­gefachkräfte in Heimen vorsieht, ist dies für ambulant-tätige Fachkräfte nicht vorgesehen. Dies soll aber zügig geändert werden, erklärte der Vorsitzende des Gesundheitsausschuss im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.

Auch im Bereich der Kostenerstattung für die PCR-Tests gibt es weiter Diskussionen: Hier hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss vor zwei Wochen einen Preis von 39,40 Euro pro Test festge­legt, mit den Stimmen der Krankenkassen und der Unparteiischen Mitglieder, gegen die Voten der Vertragsärzte. Die Labormediziner sehen diesen Preis als nicht gerechtfertigt an.

Daher appellierte Michael Müller, erster Vorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) erneut an Selbstverwaltung und das Bundesgesundheitsministerium: „Die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses muss unbedingt ausgesetzt und überdacht werden.“ Man werde den Beschluss „nicht einfach so hinnehmen“, hieß es, er solle neu verhandelt werden.

„Wer testen, testen, testen als sinnvolle Strategie sieht, der wird auch unsere Forderung unterstützen, dass die GKV die Tests und diejenigen, die sie durchführen, angemessen bezahlt“, so Müller weiter. Das Bundesgesundheitsministerium kann den Beschluss, der zum 1. Juli in Kraft tritt, noch beanstanden.

bee/aha

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