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Neue Empfehlungen zur Datennutzung in der intensiv- und notfallmedizinischen Forschung

  • Mittwoch, 27. März 2024
/greenbutterfly, stock.adobe.com
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Berlin – Einen Leitfaden für die Nutzung von Daten in der intensiv- und notfallmedizinischen Forschung ha­ben die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die TMF – Technologie und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung und die Deutsche Gesellschaft für Medizi­nische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) vorgestellt.

Hintergrund ist das neue Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das zum ersten Mal eine bundeseinheit­liche Rechtsgrundlage für Verbundforschungsprojekte schafft.

„Unser Ziel war es, forschenden Gesundheitseinrichtungen direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Leit­faden an die Hand geben zu können“, sagte Rainer Röhrig, Direktor des Instituts für Medizinische Informa­tik der RWTH Aachen. „Was ist wie neu geregelt? Was ist jetzt zu tun? Wie können wir anfangen? – Darüber gibt unser Paper Aufschluss. Kompakt auf neun Seiten“, so der Experte.

Laut Sebastian Semler, Geschäftsführer der TMF, ist nun wichtig, gemeinsam mit den Ethikkommissionen und den Datenschutzaufsichtsbehörden verschiedene noch nötige Genehmigungsprozesse praktikabel auszuge­stal­ten.

„Ein lernendes Gesundheitssystem benötigt die Daten aller Berufsgruppen und Arten von Gesundheitsein­richtungen“, betonte Ursula Hübner, Sprecherin des Fachausschusses Medizinische Informatik der GMDS und Leiterin der Forschungsgruppe Informatik an der Hochschule Osnabrück.

Es sei wichtig, dass durch das Gesetz ausdrücklich neben der medizinischen auch die rehabilitative und pfle­gerische Eigenforschung erlaubt werde. „Damit können wir auch in der Pflegeforschung und Pflegeinformatik international aufschließen“, sagte sie.

hil

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