Politik

Gerlach und Bayerische Krankenhaus­gesellschaft dringen auf Finanzhilfen für Kliniken

  • Freitag, 17. November 2023
/yurchello108, stock.adobe.com
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München – Auf sofortige Finanzhilfen der Bundesregierung für die Krankenhäuser und auf Korrekturen an der Krankenhausreform dringen Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG).

„Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss jetzt endlich handeln und verhindern, dass es wegen Finanzierungslücken und Liquiditätsengpässen bei den Betriebskosten zu einem Kliniksterben kommt“, sagte Gerlach anlässlich eines Gesprächs mit der ersten BKG-Vorsitzenden, Landrätin Tamara Bischof, und BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen sowie Stellvertreterin Christina Leinhos. Ohne Finanzhilfe des Bundes werde es aber genau dazu kommen.

Bischof warnte, die Lage in den Kliniken und bei den Krankenhausträgern spitze sich immer weiter zu. „Die Frage nach Defizitausgleichen und Existenzsicherung beherrscht derzeit die Diskussionen, weil die Inflation in den regulären Erlösen bisher nicht berücksichtigt ist.“ Die „Verweigerungshaltung“ des Bundes gefährde die guten Versorgungsstrukturen in Bayern gerade im ländlichen Raum und damit auch die Reformpläne.

Der „Irrweg einer kalten Strukturbereinigung durch systematische Unterfinanzierung“ bei jeder einzelnen Krankenhausbehandlung müsse beendet werden, warnte Engehausen.

Die geplante Krankenhausreform solle bei den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Krankenhaus, einer digital unterstützten Patientensteuerung und bei der Bürokratiebelastung nachgebessert werden, so der BKG-Geschäftsführer.

Auch Gerlach forderte erneut Korrekturen bei der geplanten Krankenhausreform. Die stationäre Versorgung in der Fläche dürfe durch die Reform nicht gefährdet werden. „Wir als Länder benötigen bei der Zuweisung der geplanten Leistungsgruppen an Krankenhausstandorte Beinfreiheit, um Gefahren für die flächendeckende Versorgung im Einzelfall verhindern zu können.“

Deshalb müsse es in der Beurteilung der Länder verbleiben, wo und in welcher Weise Ausnahmen von den Strukturanforderungen der Leistungsgruppen gemacht werden und in welchen Fällen die Strukturanforderungen auch in Kooperation unter verschiedenen Krankenhäusern erfüllbar sind, so Gerlach.

aha

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