Wenige Bundesländer planen Aufstockung der Investitionskostenfinanzierung

Berlin – Derzeit sorgen sich viele Krankenhäuser, ob sie die kommenden Jahre durchhalten, bis die geplante Krankenhausreform Wirkung zeigt und eine Struktur- sowie Finanzierungsreform entfaltet. Aufgrund stark gestiegener Preise insbesondere im Energie- und Lebensmittelbereich durch Inflation und den Krieg in der Ukraine, aber auch durch Fallzahlrückgänge und Personalmangel, steht vielen Kliniken derzeit das Wasser bis zum Hals.
Mitte September forderten deshalb tausende Klinikbeschäftigte in einigen deutschen Städten eine direkte und schnelle Finanzspritze vom Bund. Dieser verweist allerdings immer wieder auf bereits erfolgte und veranlasste Hilfszahlungen, beispielsweise die Corona- und Energiehilfen. Letztere werden zudem noch bis Mai 2024 in einzelnen Tranchen weiter an die Kliniken ausbezahlt.
Der Bund deutet in der Debatte zudem auf die seit Jahren mangelnde Investitionskostenfinanzierung der Bundesländer hin. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD), betonte vor einigen Tagen auf einer Veranstaltung, die Bundesländer seien aus diesen Gründen ausschließlich in der Verantwortung, entsprechende Übergangsfinanzierungen für Kliniken in Not zu stemmen.
Die Bundesländer wiederum schieben die Verantwortung von sich mit dem Verweis auf die Bundeszuständigkeit für die laufenden Betriebskosten, die durch die steigenden Preise stark gestiegen seien.
Spannend ist, wie die Bundesländer auf die aktuellen Hilferufe und unzureichenden Investitionen der vergangenen Jahre reagieren. Eine Abfrage des Deutschen Ärzteblattes bei den Landesgesundheitsministerien zeigt, einige Bundesländer wollen entsprechende Investitionen in den kommenden Jahren erhöhen. Andere haben dies nicht vor.
Vor allem Nordrhein-Westfalen (NRW) will ab 2024 kräftig zulegen. 2022 lagen die Investitionskosten in dem westdeutschen Bundesland bei rund 678 Millionen Euro, 2023 bei 782 Millionen Euro. 2024 sollen diese Ausgaben auf rund 1,1 Milliarden Euro steigen. Grund für die Steigerung ist insbesondere der 2022 festgelegte neue Krankenhausplan, für dessen Umsetzung der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bis 2027 insgesamt 2,5 Milliarden Euro zusätzliches Geld einsetzen will. Von dieser Summe sind für kommendes Jahr 350 Millionen Euro eingeplant.
NRW hat zudem für dieses Jahr weitere Sonderförderungen laufen, darunter die Förderung des Ausbaus der Notstromversorgung (100 Millionen Euro), die Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz und Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen (100 Millionen Euro) und eine weitere Million für die durch das Hochwasser vom 14./15. Juli 2021 geschädigten Krankenhäuser.
Durchschnittlich 300 Millionen pro Jahr
Auch Niedersachsen will ab 2024 in den kommenden zehn Jahren insgesamt drei Milliarden Euro für die Krankenhausinvestitionen zur Verfügung stellen und plant entsprechend jährlich 300 Millionen Euro ein. Damit wird das Budget mehr als verdoppelt. 2022 und 2023 lag die Höhe der Fördermittel noch bei jeweils 120 Millionen Euro.
Hessen hat ebenfalls im Vergleich zu 2022 (300 Millionen Euro), im aktuellen Jahr sowie im kommenden Jahr für deutliche Aufstockung (380, beziehungsweise 390 Millionen Euro) gesorgt. Darüber hinaus fördert die Landesregierung Krankenhäuser, die sich und ihre Strukturen an die Erfordernisse vor Ort anpassen wollen. Dafür sieht das Land in 2023 und 2024 zusätzlich jeweils 40 Millionen Euro vor.
Das Saarland will durch einen neuen Doppelhaushalt 2024-2025 insgesamt 114,56 Millionen Euro, also jährlich rund 57,3 Millionen Euro zur Verfügung stellen und gibt weitere rund 25 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich zu 2023 hinzu. Zu den aufstockenden Bundesländern gehören darüber hinaus Berlin und Bremen, die ihre jeweiligen Haushaltsmittel um etwa 14 bis 16 Millionen Euro ab 2024 erhöhen.
Im Stadtstaat Bremen sind für dieses Jahr zusätzliche 57 Millionen Euro als Rettungsschirm an die Kliniken ausbezahlt worden. Zudem gab es in der Hansestadt in den Jahren 2022 und 2023 weitere 55 Millionen Euro für die Pandemieresilienz der Krankenhäuser und Bremen sieht einen zusätzlichen Fördertopf für energetische Sanierungen in Höhe von 130 Millionen Euro über den Zeitraum 2023 bis 2027 vor.
Kaum Erhöhungen in vielen Bundesländern geplant
Andere Bundesländer planen eine Fortführung, beziehungsweise nur geringe Anpassungen des bisherigen Etats. Darunter sind Baden-Württemberg (jährlich rund 452 Millionen Euro), Brandenburg (110 Millionen Euro), Hamburg (109 Millionen Euro), Mecklenburg-Vorpommern (55 bis 60 Millionen Euro), Rheinland-Pfalz (rund 147 Millionen Euro), Sachsen (rund 139 Millionen Euro) und Thüringen (70 bis 75 Millionen Euro).
In Sachsen investierte die Regierung im Jahr 2022 allerdings einen Zuschuss von zusätzlich zehn Millionen Euro zur „digitalen Ertüchtigung der Plankrankenhäuser“. Ausgenommen waren die Unikliniken. Im gleichen Jahr gab es für die Kliniken in Brandenburg einen zusätzlichen Zuschuss von 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben.
Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zu 2022 den Anteil der Investitionskosten halbiert, von rund 44,8 Millionen Euro auf 22,9 Millionen Euro im Jahr 2023 und 2024. Allerdings gab es 2023 einen Härtefallfonds des Landes für Energiehilfen von zusätzlich rund 21,8 Millionen Euro. Auch Hamburg stellte zusätzliche sechs Millionen Euro in 2023 für energieeinsparende Maßnahmen zur Verfügung.
Bayern und Schleswig-Holstein haben den Etat für kommendes Jahr noch nicht abschließend beraten. Schleswig-Holstein hatte von 2022 auf 2023 einen Anschub von 106,9 Millionen auf 134,7 Millionen geleistet. In Schleswig-Holstein beteiligen sich allerdings die Kommunen zu 50 Prozent an der Investitionskostenfinanzierung.
Auch in Bayern teilen sich das Land und die Kommunen die Investitionskosten jeweils hälftig. So haben beide zusammen die bayerischen Krankenhäuser seit 2018 mit 643 Millionen Euro gefördert. In den kommenden Jahren soll dieser Betrag gemeinsam mit den Kommunen auf eine Milliarde Euro jährlich gesteigert werden, heißt es vom bayerischen Gesundheitsministerium.
Zudem hat die Landesregierung in 2023 einen bayerischen Härtefallfonds über rund 100 Millionen Euro für die Krankenhäuser aufgelegt, um Kliniken bezüglich der aktuellen Betriebskostensteigerungen zu unterstützen.
Bayern will darüber hinaus im Hinblick auf die geplante Krankenhausreform ein Förderprogramm für notwendige Strukturveränderungsmaßnahmen bei kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum in Höhe von 100 Millionen Euro über fünf Jahre bereitstellen. Auch kleinere Geburtshilfestationen an Krankenhäusern im ländlichen Raum werden extra vom Land mit jährlich etwa 23 Millionen Euro gefördert.
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Dass die Länder in den vergangenen Jahren zu wenig Geld für die Investitionskosten der Krankenhäuser bereitgestellt haben, zeigt auch eine Analyse des Deutschen Ärzteblattes. Spitzenreiter bezüglich aufgelaufener Fehlbeträge bei den Investitionskosten ist demnach NRW. Obwohl das Land in den vergangenen Jahren mehr Geld für die Kliniken aufwendet, ist ein Fehlbetrag seit 2014 in absoluten Zahlen von rund 5,13 Milliarden Euro aufgelaufen.
Nachfolger sind Bayern mit fehlenden 1,91 Milliarden Euro, Niedersachsen (1,48 Milliarden Euro), Baden-Württemberg (1,17 Milliarden Euro) und Sachsen (1,15 Milliarden Euro). In Rheinland-Pfalz fehlt rund eine Milliarde. Bundesweit ergibt sich daraus eine Deckungslücke von rund 17,4 Milliarden Euro. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht sogar von rund 24,7 Milliarden Euro aus.
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