Ärzteschaft

Notfallversorgung: KBV und Marburger Bund planen gemeinsame Anlaufstelle

  • Freitag, 21. Juli 2017
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Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) planen eine gemeinsame und einheitliche erste Anlaufstelle für die Notfallversorgung von Patienten. Das ist ein Ergebnis nach einem Spitzentreffen in Berlin. Vorgesehen ist, dass der Rettungs- und der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst in diese Anlaufstelle, in der entsprechend qualifiziertes Personal eine erste Einschätzung des Patienten vor­nehmen soll, einbezogen werden. Das würde folglich auch die Notfallnummer 112 genauso wie die bundesweite Bereitschaftsdienstnummer 116117 betreffen.

„In die Reform der Notfallversorgung müssen alle Beteiligten einbezogen werden. Dazu zählen die Niedergelassenen genauso wie Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereini­gun­gen sowie Rettungsdienste und Rettungsleitstellen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen.

Kooperation Gebot der Stunde

Die Reform der integrierten Notfallversorgung soll durch Modellprojekte begleitet und weiterentwickelt werden. Dabei geht es auch darum, Doppeluntersuchungen zu ver­meiden. Einmal erhobene Befunde und Daten sollten jeweils für die Weiterbehandlung zur Verfügung stehen. „Wir sind uns einig, dass die Ärzte in den Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden müssen. Viele Patienten in den Rettungsstellen könnten genauso gut im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen oder unmittel­bar von niedergelassenen Ärzten versorgt werden. Mehr Kooperation ist das Gebot der Stunde“, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke.

KBV und MB sprechen sich für eine extrabudgetäre Vergütung der integrierten Notfall­struktur aus. Auch der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hatte Bund und Länder dazu aufgefordert, notwendige Investitionen, Vorhalteleistungen und Personalentwicklungs­kosten der Notfallversorgung durch eine extrabudgetäre Finanzierung sicherzustellen. „In den letzten zehn Jahren ist eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme der Notfallversorgungsstrukturen in Deutschland zu verzeichnen“, heißt es in dem Leit­antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer, den die Delegierten mit großer Mehr­heit annahmen.

Die Notfallversorgung ist im Augenblick der größte Streitpunkt zwischen Kranken­häusern und dem ambulanten Sektor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte eine Unterfinanzierung der Notfallversorgung an Krankenhäusern in Höhe von einer Milliar­de Euro pro Jahr errechnet und der KBV vorgeworfen, ihrem Sicherstellungsauftrag bei der ambulanten Notfallversorgung nicht nachzukommen.

Schon am Rande des Ärztetages in Freiburg hatte der MB dagegen ein gemeinsames Vorgehen gefordert. „Wir brauchen kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander“, sagte Henke bei der 131. Hauptversammlung des Verbandes. Hauptanliegen sei es, die Notfallversorgung zwischen Krankenhaus und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst besser zu vernetzen und die Behandlung der Patienten über eine zentrale Anlaufstelle zu koordinieren.

hil

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