GKV-Finanzen: Mögliche Einigung im Vorfeld des Vermittlungsausschusses

Berlin – Vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend scheint eine Einigung in der informellen Arbeitsgruppe näher gekommen. Am Dienstagabend fand eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Ausschusses statt. Dort soll es nach Angaben von Teilnehmern offenbar eine Einigung gegeben haben, hieß es gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Vorgesehen ist demnach, die in der Kritik stehende Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel in 2026 im Jahr 2027 auszugleichen – eine entsprechende Protokoll-Erklärung und Gesetzesvorlage liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. „Die Effekte der Basiswirksamkeit werden im Jahr 2027 ausgeglichen, indem wir die Landesbasisfallwerte für die somatischen Krankenhäuser und die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für das Jahr 2026 als Ausgangsbasis für die Vereinbarung der Vertragspartner für das Jahr 2027 um 1,14 Prozent anheben“, so die Formulierung. Auch eine entsprechende Gesetzesformulierung soll den Teilnehmern der Arbeitsgruppe vorliegen.
Damit werde sowohl die Begrenzung des Veränderungswerts 2026, als auch die von den Vertragspartnern auf Bundesebene zu vereinbarende Tariferhöhungsrate für 2026 berücksichtigt. Ziel der gefundenen Regelung sei es, eine „Überkompensation“ auszuschließen.
Am Montag wurde nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes zunächst eine anberaumte Sitzung kurzfristig abgesagt. Die Gründe dafür für die Absage seien unterschiedlich, berichten verschiedene Teilnehmer. Zum einen habe es Probleme durch einen Serverausfall im Bundestag geben. Andere berichten von weiteren inhaltlichen Auseinandersetzungen zwischen den Bundesländern aber auch mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Diese wurden offenbar binnen 24 Stunden nun beigelegt.
Zur Erinnerung: An diesem Mittwoch soll der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern tagen. Die Bundesländer hatten im Plenum des Bundesrates den Ausschuss am 21. November angerufen. Grund: Mit dem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegten „kleinen Sparpaket“ für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) waren die Bundesländer nicht zufrieden. Nicht zustimmen wollen die Länder, dass bei den Krankenhäusern über den Regelungsmechanismus der Meistbegünstigungsklausel 1,8 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Dieses kleine Sparpaket ist im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) angelegt. Damit diese Regelungen aus dem Gesetz in Kraft treten können, muss der Bundesrat am 19. Dezember zustimmen.
In der heutigen Sitzung der informellen Arbeitsgruppe gab es die genannte weitere Protokollerklärung des Bundesgesundheitsministeriums – das BMG hatte bereits seit dem 21. November zwei Vorschläge vorgelegt, die offenbar jeweils nicht ausreichten, um den Konflikt zu lösen. In der Protokollerklärung mit Stand 16. Dezember verweist das Ministerium erneut darauf, dass Reformvorschläge von der GKV-Finanzkommission im März 2026 erwartet werden. Ebenso listet das Ministerium auf, welche Finanzbeträge beispielsweise aus dem Sondervermögen an die Krankenhäuser gehen werden.
Vor der ersten offiziellen Sitzung des Vermittlungsausschusses, dem 16 Mitglieder der Länder sowie 16 Mitglieder des Bundestages angehören, soll es noch einmal eine Koordinierungssitzung geben. Ab 18.30 Uhr tagt der Vermittlungsausschuss – und muss dort zunächst einen oder eine neue Vorsitzende wählen.
Aus der Opposition im Bundestag wird das Vorgehen am Nachmittag scharf kritisiert: „Statt strukturelle Reformen anzugehen und endlich die Reichen zur Kasse zu bitten, wird hektisch an wirkungslosen Kürzungspaketen gebastelt“, erklärte Ates Gürpinar, Gesundheitsexperte der Linken im Bundestag. „Dass nun die Arbeitsgruppe zum Vermittlungsausschuss zum GKV-Sparpaket nicht wie vereinbart zusammengekommen ist, zeigt einmal mehr: Anstelle der versprochenen stabilen Beträge gibt es Beitragschaos und somit Wortbruch der Ministerin Warken.“
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