GKV-Sparpaket im Vermittlungsausschuss: Warken zeigt sich optimistisch

Berlin – Man brauche „Aufbruchstimmung und mutige Reformen“, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken – hierbei seien alle Ressorts der Bundesregierung gefordert. Dies sagte heute Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Rahmen eines Symposiums des Wirtschaftsrates der CDU.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeite in diesem Kontext insbesondere intensiv daran, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Stabile und nicht zu hohe Sozialversicherungsbeiträge stellten einen zentralen Punkt für die Wettbewerbsfähigkeit dar, betonte Warken.
Mit Blick auf das jüngst aufgrund der vorgesehen Begrenzung des Kostenanstiegs bei den Krankenhäusern im Vermittlungsausschuss gelandete GKV-Maßnahmenbündel zeigte sich die Ministerin optimistisch, dass eine „gute Lösung“ erzielbar sei und verwies auf entsprechende Gespräche.
Im Zusammenhang mit dem jetzt schon spürbaren Gegenwind für Kostendämpfungsmaßnahmen verwies Warken darauf, dass definitiv weitere Sparpakete folgen würden. Das Gesundheitssystem sei insgesamt zu teuer und ineffizient – deshalb sei eine „gemeinsame Kraftanstrengung“ aller Akteure erforderlich, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Man wolle und müsse strukturelle Defizite angehen.
Vom Wirtschaftsrat der CDU wurden anlässlich des Symposiums zwei Positionspapiere an Warken übergeben. Von den jeweils zuständigen Bundesarbeitsgruppen wurden hierfür Maßnahmenpakete zum Bürokratieabbau in der Pflege sowie in den Kliniken formuliert.
Zur Krankenhausversorgung heißt es im entsprechenden Papier, diese sei durch eine „dramatische Zunahme von bürokratischen Vorgaben stark belastet“. Unter anderem müssten deshalb Nachweispflichten vereinfacht und vor allem digitalisiert werden. Eine zentrale digitale Plattform, über die Nachweise standardisiert eingereicht und geprüft werden könnten, auch mit Hilfe von künstlicher Intelligenz, könne die Prozesse deutlich verschlanken.
Eine weitere Forderung: Abrechnungen sollten „ausschließlich digital, nach einheitlichen Standards und mit klar geregelten Schnittstellen“ erfolgen. Einheitliche digitale Abrechnungsprozesse könnten das Klinikpersonal nachhaltig entlasten – damit dies gelingt, müssten Investitionen in digitale Infrastruktur refinanziert werden.
Zudem sollen die Bürokratiefolgenabschätzung bei Gesetzgebungsverfahren gestärkt und die Qualitätssicherung „praxisnah“ ausgestaltet werden. Grundsätzlich heißt es zu den Aufsichts- und Prüfbehörden: „Doppelprüfungen müssen vermieden, Prüfkataloge aufeinander abgestimmt und die Prüfdichte reduziert werden.“
Auch für den Bereich der Pflege wird auf die Reduktion und Digitalisierung der Nachweispflichten sowie Antragsverfahren gedrängt. Essenziell für die Zukunftsfähigkeit der Pflege seien außerdem Erleichterungen bei der Zuwanderung internationaler Pflegefachkräfte.
Ein entscheidender Hebel liege in der Vereinheitlichung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse auf Bundesebene. Derzeit existiere ein Flickenteppich unterschiedlicher Prüf- und Bewertungspraktiken in den Bundesländern, welcher zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten führt, so die Kritik.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: