Politik

GKV-Sparpläne: Hunderttausende könnten in Private Krankenversicherung wechseln

  • Montag, 29. Juni 2026
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Bei der Debatte um das Beitragsstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sich die Regierungskoalition in diesen Tagen überlegen, wie das zusätzliche Defizit in der GKV von 3,5 Milliarden Euro gestopft werden kann. Noch haben Union und SPD etwas Zeit, das Gesetz soll am 10. Juli im Bundestag beschlossen werden.

Im Gespräch ist dabei dem Vernehmen nach auch möglicherweise eine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Allerdings könnten in diesem Fall Berechnungen von Krankenkassen zufolge hunderttausende Menschen beschließen, die GKV zu verlassen und in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Im aktuellen Gesetzentwurf ist bereits eine Erhöhung vorgesehen. „Im Jahr 2027 werden zudem die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze jeweils um monatlich 300 Euro zusätzlich angehoben“, heißt es darin.

Zur Erklärung: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu bestimmt. Damit wird das maximale Bruttoeinkommen festgelegt, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Alles, was über diese Grenze hinaus verdient wird, ist beitragsfrei.

Die Anpassungen orientieren sich dabei bislang an der Entwicklung der Einkommen und werden per Verordnung jedes Jahr festgelegt. Derzeit liegt die Grenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (oder monatlich 5.812,50 Euro). Im Jahr zuvor betrug die Höhe 66.150 Euro jährlich, beziehungsweise 5.512,50 Euro monatlich.

Bund verspricht sich Mehreinnahmen durch Anhebung

Entsprechend könnte die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr auf 76.489 unter Berücksichtigung der regulären Erhöhung sowie der im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen zusätzlichen 300 Euro steigen. Das entspreche einem Monatseinkommen von 6.374 Euro, prognostizierte kürzlich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Mit diesem Vorgehen verspricht sich der Gesetzgeber Mehreinnahmen für die GKV in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro für 2027. Davon tragen die Arbeitgeber etwa 3,1 Milliarden Euro – inklusive der Anhebung des pauschalen Arbeitgeber-Beitragssatzes für geringfügig Beschäftigte – und Arbeitnehmer rund 1,2 Milliarden Euro.

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hat einen weiteren Effekt: Der AOK-Bundesverband schätzt, dass mit dieser Entwicklung bis 2029 jährlich rund 100.000 GKV-Versicherte in die PKV wechseln würden. Das erklärte ein Verbandspressesprecher dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.

Zwar sprächen steigende Zusatzbeiträge und Bemessungsgrenzen für eine vermehrte Abwanderung in die PKV, erläuterte er weiter. Berücksichtigt werde bei dieser Schätzung aber auch, dass die Zahl potenzieller PKV-Versicherte durch Verrentung und Auswanderung in der fraglichen Einkommensgruppe schrumpfe.

„Auch die Altersstruktur der Angestellten spricht mittelfristig gegen einen Wechsel, lediglich in der Gruppe der Selbstständigen steigt die Zahl der Wechsler noch.“ Falls die Grenze stärker angehoben würde, müsse diese Schätzung überprüft und angepasst werden, so der AOK-Sprecher weiter.

Massive Mehrbelastung durch weitere Anhebung befürchtet

Diese theoretischen Überlegungen hat die Techniker Krankenkasse (TK) angestellt. Sollten sich die Regierungsfraktionen darauf einigen, die Beitragsbemessungsgrenze weiter anzuheben, etwa auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze, bedeute das eine „massive Mehrbelastung“ für die Versicherten und Arbeitgeber, erklärte eine Sprecherin der TK dem Deutschen Ärzteblatt.

Zur Erinnerung: Die Versicherungspflichtgrenze, also ab wann Menschen in der GKV freiwillig versichert sind und auch in die PKV wechseln könnten, liegt derzeit bei 77.400 Euro brutto jährlich oder 6.450 Euro im Monat. Unter Berücksichtigung der geplanten Erhöhung dieser Grenze um ebenfalls 300 Euro monatlich müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber 2027 jeweils rund 80 Euro mehr pro Monat zahlen, schätzt die TK.

Allein im kommenden Jahr könnten damit bis zu 250.000 Versicherte in die PKV wechseln, lauten die Berechnungen der TK weiter. „In den Folgejahren würden weitere Versicherte abwandern.“ Und: „Durch diesen Wechsel von Versicherten, die vorher den Höchstbetrag in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben, fehlten der Solidargemeinschaft allein 2027 rund drei Milliarden Euro.“

Szenario: Zusätzliche Beiträge von mehr als 260 Euro pro Monat möglich

Sollte die Beitragsbemessungsgrenze noch stärker erhöht werden, also etwa auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, würden diese Zahlen deutlicher ansteigen. Diese Grenze liegt in diesem Jahr bei 101.400 Euro im Jahr oder 8.450 Euro im Monat.

Da auch hier jedes Jahr eine Erhöhung erfolgt – die TK geht von 8.850 Euro für 2027 aus – könnten bis zu 400.000 gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln. Bei der Berechnung der potenziellen Wechsler habe die TK die Wechselwahrscheinlichkeit je Altersklasse basierend auf früheren Jahren eingepreist.

In diesem Szenario müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr als 260 Euro zusätzlich pro Monat für die Krankenversicherung zahlen, erklärte die TK-Sprecherin weiter. „Allein für 2027 würden der GKV durch den Wechsel der Höchstbeitragszahler rund 6,4 Milliarden Euro fehlen.“

Vor diesem Weg warnt die Krankenkasse deutlich. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bringe nur kurzfristig Mehreinnahmen. Dies habe auch die Finanzkommission in ihrem Bericht von Ende März festgestellt. Langfristig schade sie der GKV, da zu befürchten ist, dass ein erheblicher Anteil der Betroffenen in die private Krankenversicherung wechseln würden. „Diese Beiträge fehlen dann in der GKV und führen zu einer nachhaltigen Beschädigung des Solidarsystems“, so die TK-Sprecherin.

Auch die PKV kritisiert die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze. Damit werde die Wahlfreiheit der Versicherten beschnitten und der Wettbewerb zwischen GKV und PKV verzerrt, bemängelte der Verband. „Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte“, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bereits Anfang Juni.

Sollte die Regierungskoalition sich für diese Option entscheiden, sei das der falsche Weg, findet auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Janosch Dahmen. „Vor einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze hat die Finanzkommission Gesundheit bereits ausdrücklich gewarnt“, erklärte er kürzlich. Denn damit wäre eine deutliche Mehrbelastung der Lohnnebenkosten im nächsten Jahr verbunden.

„Diese Maßnahme würde also das Ziel konterkarieren, die Wirtschaft wieder ankurbeln zu wollen.“ Langfristig schadet es Dahmen zufolge zudem der GKV, weil viele Menschen aufgrund der Zusatzkosten in die PKV wechseln würden. „Sollte die Beitragsbemessungsgrenze weiter angehoben werden, ist das ein riesiger Fehler der Regierungskoalition“, kritisierte er.

cmk

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