Bundesregierung will Landesbasisfallwerte ab Juli 2024 anpassen

Berlin – Die Bundesregierung will die Landesbasisfallwerte möglichst ab 1. Juli 2024, spätestens aber ab dem 1. Januar 2025 anpassen. Das geht aus einer Protokollerklärung der Bundesregierung zum Krankenhaustransparenzgesetz hervor.
Die Landesbasisfallwerte bilden die Grundlage für die Preise von Krankenhausleistungen und werden für die Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) benötigt. Sie werden je Bundesland berechnet und festgelegt.
Damit sollen die Tarifsteigerungen aller Beschäftigten im Krankenhaus künftig schneller und umfassend berücksichtigt werden, heißt es weiter. Diese Anpassung soll die wirtschaftlich schwierige Situation vieler Krankenhäuser bis die geplante Krankenhausreform wirken wird, etwas absichern.
„Hierfür wird der Bund per Gesetz die Berechnung der Landesbasisfallwerte entsprechend anpassen“, heißt es. Unklar ist allerdings, um wie viel Prozent diese Werte steigen sollen.
Außerdem kündigte der Bund einen „unterstützenden und zielgenauen Transformationsfonds“ an, der ab dem Jahr 2025 als Element der Krankenhausreform aufgesetzt werden solle. Dieser soll aus Landes- und Bundesmitteln gespeist werden.
Dies hatten Bund und Länder allerdings bereits in ähnlicher Schreibweise im geeinten Eckpunktepapier zur Krankenhausreform im Sommer vereinbart. Dort heißt es: „Eine solche Einigung umfasst auch die notwendige finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder für den Transformationsprozess.“
Zudem erwähnt die Protokollerklärung das Vorhaben der Regierung, das verkürzte Zahlungsziel der Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern im Jahr 2024 weiterhin auf fünf Tage zu verkürzen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf zur Verlängerung dieser Fristverkürzung ist bereits bekannt.
Hintergrund der Protokollerklärung war die heutige Abstimmung des Bundesrats über das Krankenhaustransparenzgesetz. Der Bundestag hatte das Gesetz im Oktober verabschiedet, der Bundesrat hat sich heute allerdings mit knapper Mehrheit von 35 Stimmen dafür entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Gesetzt vorerst zu blockieren. Die Länder fordern deutliche Änderungen am Gesetz.
Gleichzeitig stimmte das Länderparlament heute für einen Entschließungsantrag von vier Ländern, der einige Forderungen für kurzfristige Hilfen für die Krankenhäuser enthält. Unter anderem fordern die Länder eine rückwirkende Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent für die Jahre 2022 und 2023.
Mit dem heute angekündigten Vorhaben der Erhöhung der Landesbasisfallwerte geht der Bund zwar auf die Länder zu, allerdings in den Augen der Länder nicht ausreichend.
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