Gutachter sehen Grenzen bei Legalisierung von Cannabis

Berlin – Einer weitgehenden Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland sind nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags europarechtliche Grenzen gesetzt.
Nach Einschätzung der Autoren erscheint es etwa „zweifelhaft, ob staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme zu privaten Genusszwecken“ unter eine einschlägige Öffnungsklausel fallen, heißt es in dem Gutachten. Der Spiegel berichtete heute zuerst.
Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht deshalb zentrale Teile der Legalisierungspläne der Bundesregierung als „rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig“ an, wie er dem Spiegel sagte.
Vor dem Hintergrund der Legalisierungspläne in Deutschland wird in dem Gutachten ausführlich diskutiert, wo die Grenzen einer Freigabe für den privaten Konsum liegen. Hinsichtlich der geplanten Zulassung von Cannabisclubs geht es laut den Gutachtern zentral darum, ob sichergestellt werden kann, dass Anbau und Besitz ausschließlich für den persönlichen Gebrauch erfolgen.
Den bisherigen Regierungsplänen zufolge sollen die Clubs in Deutschland reine „Anbauvereinigungen“ sein. Cannabis soll nur an Mitglieder ausgegeben werden dürfen.
Grundsätzlich soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. Einen freien Verkauf in speziellen Läden soll es nicht geben. Geplant ist, dies später zunächst in einigen Kommunen als Pilotprojekt zu erproben.
Pilsinger kritisierte, dass in den geplanten Cannabisclubs ein zu hohes Risiko bestehe, dass die Pflanzen Nichtmitgliedern verkauft oder vermacht würden. Zudem gebe es starke Zweifel, dass die in Modellregionen vorgesehenen Abgabemöglichkeiten europarechtskonform wären.
Eckpunkte der Pläne hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) im April vorgestellt.
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