Anpassungen bei geplanter hausärztlicher Honorarreform angemahnt

Berlin – Die im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) angelegte Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich der weiteren geplanten Änderungen sieht die KBV jedoch deutlichen Anpassungsbedarf.
Die „schnellstmögliche“ Einführung der Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung sei „unabdingbar“, betont die KBV in ihrer Stellungnahme zum GVSG. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnet eine Anpassung der Vergütung der Hausarztpraxen in seiner Stellungnahme als „unumgänglich“.
Angesichts des langen Zeitraums zwischen Vereinbarung der Entbudgetierung im Koalitionsvertrag und der geplanten Umsetzung im Gesetzesentwurf sollte das Datum des Inkrafttretens der Regelungen zur Entbudgetierung vorgezogen werden, so der Verband.
Sowohl KBV als auch Hausärzteverband sprechen sich allerdings für eine weitere Anpassung aus: Für die erstmalige Bestimmung der Hausarzt-MGV solle auf das jeweils ausgezahlte Honorar der betroffenen Leistungen im Vorjahresquartal Bezug genommen werden. Dieses Honorar soll dann um die insgesamt vereinbarte Veränderung des Behandlungsbedarfs für das jeweilige Quartal dynamisch angepasst werden.
Weitere geplante Bestandteile der Honorreform, wie die Versorgungs- und die Vorhaltepauschale, schätzt die KBV als „sehr komplex“ ein. Es bestehe die „Gefahr erheblicher Honorarumverteilungen mit riskanten und kaum kalkulierbaren Auswirkungen auf die Versorgung“ – deshalb müssten diese Regelungen „deutlich angepasst und mit aller gebotenen Sorgfalt entwickelt und kalkuliert werden“.
Leitplanken für Versorgungspauschale
Die KBV fordert unter anderem „gesetzliche Leitplanken für die Einführung einer Versorgungspauschale“. Diese müssten sicherstellen, dass die Bewertung der Versorgungspauschale nicht geringer sei, als die Summe der bisherigen Gebührenordnungspositionen, die der Versorgungspauschale zugrunde lägen.
Durch den Umstand, dass die Versorgungspauschale nur einmal jährlich durch eine Arztpraxis je Versicherten abgerechnet werden können soll, jedoch für die jeweils andere Arztpraxis eine vorherige Abrechnung nicht erkennbar sei, entstünden zudem Risiken für die Arztpraxen. Es sei schlicht nicht vorhersehbar, ob die Pauschale abgerechnet werden könne. In medizinisch erforderlichen Fällen müssten daher sowohl bei der Quartals- als auch bei der Jahrespauschale Mehrfachinanspruchnahmen bezahlt werden, so die KBV.
Bezüglich der Einführung einer Vorhaltepauschale betont die KBV, die Pauschale dürfe von den Krankenkassen nicht zur Absenkung von leistungsbezogenen Gebührenordnungspositionen im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) genutzt werden.
Zudem dürften nur solche Kriterien für die Vorhaltepauschale formuliert werden, die bereits Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung seien – neue Kriterien, wie etwa die Samstagssprechstunde, müssten auch mit neuem Geld finanziert werden. „Neue Versorgungsangebote, die über das heute übliche Maß an Versorgung hinaus gehen, müssen durch zusätzliches Geld angemessen vergütet werden“, stellt auch der Hausärzteverband klar.
Die KBV fordert in diesem Zusammenhang zudem, dass nicht jede Praxis alle noch festzulegenden Kriterien erfüllen muss. Hausärzteverband und KBV bewerten in ihren jeweiligen Stellungnahmen ein entsprechenden Stufenmodell als sinnvoll.
Dies könne den Praxen die notwendige Flexibilität und den Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung der Kriterien bieten, so der Hausärzteverband. Der aktuelle Referentenentwurf stelle teilweise „kaum erfüllbare Kriterien auf“: Samstags- oder Abendsprechstunden seien nicht flächendeckend umsetzbar und sollten gestrichen werden.
Überhöhte Anforderungen seien nicht geeignet, eine Vergütung zur Vorhaltung der zur Erfüllung von Aufgaben der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen zu gewähren, betonte der Hausärzteverband.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigte sich vom vorliegenden GVSG-Entwurf enttäuscht. Von den guten Ansätzen seien nur wenige Bruchstücke verblieben, kritisierte DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper.
Die Gruppe der älteren Menschen wachse, das Krankheits- und Morbiditätsspektrum sei geprägt von chronischen und Mehrfacherkrankungen, die mit zunehmendem Unterstützungs- und Pflegebedarf einhergehen. Somit erlange die Vermeidung von Krankheit und wachsendem Pflegebedarf durch mehr multiprofessionelle Versorgung eine hohe Priorität.
„Leider fehlen im Vergleich zu den vorigen Entwürfen wesentliche Elemente, die auf diese Herausforderungen einzahlen würden: Primärversorgungszentren, Gesundheitsregionen und für den urbanen Raum Gesundheitskioske“, so Klapper.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: