Hamburgs Senat beschließt Gesetzentwurf zu Gesundheitsschutz in Shisha-Bars

Hamburg – In Hamburg soll künftig ein Gesetz für einen besseren Schutz der Besucher von Shisha-Bars vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen sorgen. Eine entsprechende Vorlage von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) beschloss der Senat heute.
Das Gesetz, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss, schreibt den Betreibern von Shisha-Bars technische Schutzvorrichtungen und Warngeräte vor. Außerdem müssen sie die Funktion der Anlagen jährlich nachweisen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Atemgift. Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Zwischenfällen in Shisha-Bars auch mit Verletzten gekommen. Die bundesweit zu beobachtenden Vergiftungsfälle in Shisha-Bars zeigten, dass Besucher solcher Einrichtungen erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt seien, sagte Prüfer-Storcks. Deshalb sei eine gesetzliche Regelung erforderlich.
Prüfer-Storcks schloss nicht aus, dass es aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für die Abluft- und Belüftungsanlagen sowie deren Wartung zu Schließungen von Bars kommen könnte. „Es ist nicht Ziel des Gesetzes, die Zahl der Shisha-Bars zu reduzieren. Wir würden das aber billigend in Kauf nehmen.“ Insgesamt sehe sie das Rauchen von Shishas kritisch. „Wasserpfeifen stellen keine harmlose Alternative zur Zigarette dar, ihr Rauch enthält Substanzen, die potenziell gesundheitsgefährdend sind“, betonte die Senatorin.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: