Ärzteschaft

Hartmannbund mahnt bessere Rahmenbedingungen für Gesundheits­versorgung an

  • Freitag, 10. November 2023
Hauptversammlung des Hartmannbundes. /Hartmannbund, Florian Schuh
Hauptversammlung des Hartmannbundes. /Hartmannbund, Florian Schuh

Berlin – Eine auch künftig hochwertige medizinische Versorgung erfordert entsprechende Rahmenbedingun­gen. Dazu gehöre neben einer angemessenen Vergütung ärztlicher Leistungen auch eine adäquate Einbin­dung in gesundheitspolitische Prozesse. Das hat Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, heute betont.

Reinhardt warnte auf der Hauptversammlung des Hartmannbundes vor kommenden Herausforderungen, aber auch bereits bestehenden Problemen bei der Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung. Diesen He­rausforderungen müsse sich die Politik stellen – auch wenn in diesem Kontext die derzeitigen globalen kri­senhaften Erscheinungen und ihre Auswirkungen zu beachten seien.

So sei beispielsweise die geplante Krankenhausreform „absolut erforderlich“. Dass es dabei politische Kom­pro­misse geben müsse, sei klar, so Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist. Allerdings müssten Bund und Länder ihren „Grad der Verantwor­tung“ annehmen und die derzeitige „Hängepartie“ möglichst schnell beenden. Die aktuellen Unsicherheiten und zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten bei den Krankenhäusern müssten angegangen werden.

Es gelte, den Weg hin zu einer neugeordneten Krankenhauslandschaft aktiv zu gestalten und somit eine „kalte Bereinigung“ der Strukturen zu vermeiden. Diese Transformation zu finanzieren müsse aber nicht bedeuten, „wahllos“ Geld in das gesamte stationäre System zu gießen, sagte Reinhardt. Eine kostenneutrale Reform werde aber ebenso wenig möglich sein.

Ambulante Versorgung stärken

Auch der ambulante Bereich müsse in den Blick genommen werden. Reinhardt verwies auf die aktuell schlechte Stimmung in den Praxen. Die Basis sei frustriert – weshalb er die KBV-Kampagne „#PraxenKollaps“ nachvollziehen könne.

Demnächst rolle bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine große Ruhestandswelle an, spätestens dann werde es versorgungstechnisch „spannend“. Die politisch Handelnden seien gefordert, so Reinhardt, die Frustration der Niedergelassenen ernst zu nehmen. Führe diese Entwicklung dazu, das Ärzte nur noch Dienst nach Vorschrift machten, oder gar ihre Praxen frühzeitig aufgäben, drohten massive negative Folgen für die Gesundheitsversorgung.

Neben einer funktionierenden und die ärztliche Tätigkeit unterstützenden Digitalisierung und einer ange­mes­senen Einbindung in gestalterische Prozesse spiele natürlich auch die Vergütung eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Niederlassung. Zum letzten Aspekt verwies Reinhardt auf zwei Punkte. So sei der Me­chanismus bei den Honorarverhandlungen „verbesserungswürdig“. Zudem müsse die Entbudgetierung kom­men – und zwar nicht nur für den hausärztlichen, sondern auch für den fachärztlichen Bereich.

Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 im Bundesge­sundheitsministerium (BMG), sagte dazu, die Entbudgetie­rung im hausärztlichen Bereich werde Teil des „in den nächsten Wochen“ kommenden Versorgungsgesetzes. Relativierend bezeichnete Weller die Entbudgetierung als „Vorschlag“ des BMG – das Bundeskabinett und der Bundestag müssten dem Gesetzentwurf dann noch zustimmen.

Zur Finanzierung der ambulanten Versorgung und weiteren Punkten fassten die Delegierten der Hauptver­sammlung des Hartmannbundes mehrere Beschlüsse. Zu den zentralen Forderungen zur Sicherung der am­bulanten Versorgung gehöre unter anderem die Beendigung der Budgetierung sowie eine neue Gebühren­ordnung für Ärzte (GÖA).

Die Delegierten kritisierten in einem weiteren Beschluss „sowohl das fragwürdige Verhandlungsergebnis zum Orientierungspunktwert als auch die Umstände des Zustandekommens“. Mit einer entsprechenden Gesetzes­ände­rung müsse für ein „unabhängiges und transparentes“ Schlichtungsverfahren gesorgt werden. Zudem wer­de eine Neuordnung der Honorarverhandlungen dahingehend benötigt, dass aktuelle Kostenentwick­lungen unterjährig aufgefangen werden können.

Der Hartmannbund forderte zudem die Umsetzung der Ambulantisierung „mit gleichen Spielregeln für Kran­kenhäuser und Praxen“, eine sinnvolle Digitalisierung, mehr Weiterbildungsangebote in den Praxen, Entbüro­kratisierung, die Abschaffung von Regressen und einen fairen Umgang mit der Selbstverwaltung.

Vom Gesetzgeber wurde auch gefordert, die Regelungen zur Ausbudgetierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen und zur separaten Finanzierung über ein krankenhausindividu­elles Pflegebudget auch auf den ärztlichen Bereich auszuweiten. Derzeit würden die Kosten für das ärztliche Personal nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Bundesregierung solle zudem bei der Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten nachsteuern – Kos­tensteigerungen müssten regelhaft und möglichst unterjährig von den Krankenkassen finanziert werden.

Bislang nicht finanzierte Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 sollen rückwirkend kompensiert wer­den. Die Landesregierungen müssten ihren entsprechenden Verpflichtungen nachkommen und den Kranken­häusern die erforderlichen Investitionsmittel zur Verfügung stellen.

aha/nfs

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