Hartmannbund mahnt bessere Rahmenbedingungen für Gesundheitsversorgung an

Berlin – Eine auch künftig hochwertige medizinische Versorgung erfordert entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehöre neben einer angemessenen Vergütung ärztlicher Leistungen auch eine adäquate Einbindung in gesundheitspolitische Prozesse. Das hat Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, heute betont.
Reinhardt warnte auf der Hauptversammlung des Hartmannbundes vor kommenden Herausforderungen, aber auch bereits bestehenden Problemen bei der Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung. Diesen Herausforderungen müsse sich die Politik stellen – auch wenn in diesem Kontext die derzeitigen globalen krisenhaften Erscheinungen und ihre Auswirkungen zu beachten seien.
So sei beispielsweise die geplante Krankenhausreform „absolut erforderlich“. Dass es dabei politische Kompromisse geben müsse, sei klar, so Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist. Allerdings müssten Bund und Länder ihren „Grad der Verantwortung“ annehmen und die derzeitige „Hängepartie“ möglichst schnell beenden. Die aktuellen Unsicherheiten und zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten bei den Krankenhäusern müssten angegangen werden.
Es gelte, den Weg hin zu einer neugeordneten Krankenhauslandschaft aktiv zu gestalten und somit eine „kalte Bereinigung“ der Strukturen zu vermeiden. Diese Transformation zu finanzieren müsse aber nicht bedeuten, „wahllos“ Geld in das gesamte stationäre System zu gießen, sagte Reinhardt. Eine kostenneutrale Reform werde aber ebenso wenig möglich sein.
Ambulante Versorgung stärken
Auch der ambulante Bereich müsse in den Blick genommen werden. Reinhardt verwies auf die aktuell schlechte Stimmung in den Praxen. Die Basis sei frustriert – weshalb er die KBV-Kampagne „#PraxenKollaps“ nachvollziehen könne.
Demnächst rolle bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine große Ruhestandswelle an, spätestens dann werde es versorgungstechnisch „spannend“. Die politisch Handelnden seien gefordert, so Reinhardt, die Frustration der Niedergelassenen ernst zu nehmen. Führe diese Entwicklung dazu, das Ärzte nur noch Dienst nach Vorschrift machten, oder gar ihre Praxen frühzeitig aufgäben, drohten massive negative Folgen für die Gesundheitsversorgung.
Neben einer funktionierenden und die ärztliche Tätigkeit unterstützenden Digitalisierung und einer angemessenen Einbindung in gestalterische Prozesse spiele natürlich auch die Vergütung eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Niederlassung. Zum letzten Aspekt verwies Reinhardt auf zwei Punkte. So sei der Mechanismus bei den Honorarverhandlungen „verbesserungswürdig“. Zudem müsse die Entbudgetierung kommen – und zwar nicht nur für den hausärztlichen, sondern auch für den fachärztlichen Bereich.
Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 im Bundesgesundheitsministerium (BMG), sagte dazu, die Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich werde Teil des „in den nächsten Wochen“ kommenden Versorgungsgesetzes. Relativierend bezeichnete Weller die Entbudgetierung als „Vorschlag“ des BMG – das Bundeskabinett und der Bundestag müssten dem Gesetzentwurf dann noch zustimmen.
Zur Finanzierung der ambulanten Versorgung und weiteren Punkten fassten die Delegierten der Hauptversammlung des Hartmannbundes mehrere Beschlüsse. Zu den zentralen Forderungen zur Sicherung der ambulanten Versorgung gehöre unter anderem die Beendigung der Budgetierung sowie eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GÖA).
Die Delegierten kritisierten in einem weiteren Beschluss „sowohl das fragwürdige Verhandlungsergebnis zum Orientierungspunktwert als auch die Umstände des Zustandekommens“. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung müsse für ein „unabhängiges und transparentes“ Schlichtungsverfahren gesorgt werden. Zudem werde eine Neuordnung der Honorarverhandlungen dahingehend benötigt, dass aktuelle Kostenentwicklungen unterjährig aufgefangen werden können.
Der Hartmannbund forderte zudem die Umsetzung der Ambulantisierung „mit gleichen Spielregeln für Krankenhäuser und Praxen“, eine sinnvolle Digitalisierung, mehr Weiterbildungsangebote in den Praxen, Entbürokratisierung, die Abschaffung von Regressen und einen fairen Umgang mit der Selbstverwaltung.
Vom Gesetzgeber wurde auch gefordert, die Regelungen zur Ausbudgetierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser aus den DRG-Fallpauschalen und zur separaten Finanzierung über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget auch auf den ärztlichen Bereich auszuweiten. Derzeit würden die Kosten für das ärztliche Personal nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Bundesregierung solle zudem bei der Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten nachsteuern – Kostensteigerungen müssten regelhaft und möglichst unterjährig von den Krankenkassen finanziert werden.
Bislang nicht finanzierte Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 sollen rückwirkend kompensiert werden. Die Landesregierungen müssten ihren entsprechenden Verpflichtungen nachkommen und den Krankenhäusern die erforderlichen Investitionsmittel zur Verfügung stellen.
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