Weiter Kritik an TI-Finanzierung

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich die Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) in der vertragsärztlichen Versorgung neu geregelt. Die Kritik daran ebbt nicht ab.
„Durch die neu eingeführte, bis zu 60 Monate dauernde Erstattung der Auslagen der Arztpraxen für die TI wird wieder die Unbeständigkeit von politischen Versprechen aufgezeigt, zur Abschreckung des ärztlichen Nachwuchses“, bemängelte Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
Die vorgesehenen Kürzungen der Erstattungen bezeichnete er als „überzogen“. Böhme bemängelte, die Berechnung der TI-Pauschalen seien „weiterhin nicht kostendeckend“. Auch gebe es für eine ordnungsgemäße Umsetzung keine Übergangsfrist.
„Sanktionen führen nicht zum Erfolg, sondern nur zu Frust und einer inneren Verweigerungshaltung. Durch niedrige Pauschalen wird Vieles ausgelöst, aber bestimmt keine Innovationsfreude“, erklärte er.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt: Die Pauschalen für Ausstattungs- und Betriebskosten der TI werden monatlich an die Praxen ausgezahlt – statt wie bisher einmalig. Fehlen Anwendungen, kommt es zu Kürzungen der Pauschale – bis hin zur Streichung.
Bei dieser Festlegung vom 27. Juni 2023 handelt es sich um eine Ersatzvornahme des BMG, da sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht auf eine Vereinbarung einigen konnten.
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