Ärzteschaft

TI-Pauschale: Preisumstellung verärgert Ärzte

  • Donnerstag, 3. August 2023
/escapejaja, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) wirft einem IT-Anbieter vor, seine Preise erhöht zu haben, um im Rahmen der umgestellten Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) mehr Geld einzunehmen. Der wiederum – das Unternehmen Medatixx – weist die Anschuldigungen zurück und betont, er wolle seine Kunden nur davor bewahren, in Vorleistung gehen zu müssen.

Seit dem 1. Juli gilt die neue Finanzierungsvereinbarung für TI-Komponenten. Das bisherige Erstattungsmo­dell mit Einmalzahlungen wurde dabei durch eine monatliche Pauschale ersetzt, die laut Bundesgesundheits­ministerium (BMG) im Regelfall weiterhin alle Kosten des Anschlusses und des Betriebs der TI abdecken soll.

Wenig später hatte das Medatixx-Tochterunternehmen I-Motion seine Kunden angeschrieben und ihnen eine automatische Vertragsumstellung zum 1. August mitgeteilt: Statt einzelne Komponenten und Fachdienste über TI-Zugangsverträge zu erwerben, würden sie demnach ab dem 1. August auf ein „TI as a Service“ ge­nanntes Modell umgestellt.

Anders als bisher bleiben die Anschlussgeräte, also die Konnektoren, dabei im Eigentum von I-Motion und werden zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Versprechen des Unternehmens: „Sie müssen sich nicht mehr mit ablaufenden Zertifikaten, Fachmodullizenzen und anderen technischen Details zur TI auseinanderset­zen“, heißt es in dem Anschreiben, das auf den 10. Juli datiert ist und dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Die Kunden hatten bis zum 28. Juli Zeit, schriftlich gegen die Vertragsänderung zu widersprechen. „Wir werden uns im Falle eines Widerspruchs hinsichtlich Ihrer künftigen TI-Leistungen gesondert bei Ihnen melden“, schreibt das Unternehmen. „Zu der Frage, wie Sie Ihren Erstattungsanspruch geltend machen können, wenden Sie sich bitte an Ihre KV.“

Darüber haben sich nach Angaben der KVN zahlreiche Mitglieder beschwert. „Die Einführung der neuen mo­natlichen Erstattungspauschalen im Rahmen der Nutzung der TI haben einige Anbieter dazu genutzt, entspre­chende Dienstleistungen preislich zu erhöhen. Damit wird der gesamte Erstattungsbetrag von ihnen verein­nahmt“, erklärte KVN-Vorstandsmitglied Nicole Löhr, ohne den Unternehmensnamen zu nennen.

Die von I-Motion angebotene Monatspauschale beträgt im Rahmen der Umstellung 190 Euro netto bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, bei einer Mindestvertragslaufzeit von 72 Monaten sind es 145 Euro netto.

„Unabhängig von der von Ihnen gewählten Mindestlaufzeit unseres Vertrages gilt: Sie erhalten von Ihrer KV die volle TI-Monatspauschale in Höhe von 237,78 Euro brutto / 199,81 Euro netto“, erklärte I-Motion seinen Kunden. Welche Preise unter den jeweils gleichen Konditionen im vorherigen Vertragsmodell abgerufen wur­den, erklärte das Unternehmen auf Nachfrage nicht.

Löhr kritisiert das neue Modell als unberechtigte Preiserhöhung: „Es kann nicht sein, dass so manches Unter­nehmen auf der Seite der Praxissoftwarehersteller mehr Geld von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verlangt, um die notwendigen Wartungsarbeiten an den Konnektoren durchzuführen“, erklärte sie Ende ver­gan­gener Woche.

Es handele sich immerhin um einen gesetzlichen Auftrag, dessen Erfüllung nun nicht der Umsatzmaximie­rung einiger Anbieter auf Kosten der niedergelassenen Mitglieder dienen dürfe. Außerdem sehe sie keine Mehrleistung der Unternehmen, die die gestiegenen Kosten rechtfertigt. Auch sei die kurze Fristsetzung für die Vertragsumstellung während der Sommerferien nicht hinnehmbar.

Medatixx weist diese Vorwürfe zurück. Bereits im Februar und März habe das Unternehmen seine Kunden über das neue Angebot informiert. Im März habe es darüber hinaus im Rahmen der Digitalmesse DMEA ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aller regionalen KVen gegeben, in dem Medatixx über bereits ge­wonnene Erfahrungen aus der Praxis berichtet und mit den KV-Vertretern diskutiert habe.

Auch der Vorwurf der Preiserhöhung sei demnach unberechtigt. „Da sich das TI-Angebot der I-Motion im Rah­men und – je nach der von der Praxis gewählten Mindestlaufzeit – deutlich unter den vom Gesetzgeber fest­gelegten Refinanzierungsbeträgen bewegt, verstehen wir uns nicht als Adressat des Vorwurfs der Umsatz­maxi­mierung einiger Anbieter auf Kosten der Ärzte“, erklärt das Unternehmen dazu.

Das Modell „TI as a Service“ sei vielmehr eine Antwort auf die Anforderungen durch den gestiegenen Kom­plexitätsgrad beim Betreiben eines TI-Anschlusses und die Neuregelung der gesetzlichen Finanzierungsver­einbarung.

Neben der Erstbereitstellung einzelner Komponenten beinhalten alle gesetzlich verpflichtenden, bisher einzeln kostenpflichtigen Fachmodule und Fachdienstlizenzen, hinzu kämen Ausfallschutz, Firmwareupdates und Wartungsdienstleistungen. Das entspreche somit einer deutlichen Ausweitung des Leistungsinhaltes im Ver­gleich zum bisherigen Wartungsvertrag gemäß der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Finanzierungsvereinba­rung.

lau

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