Haushalt 2026: Bundesgesundheitsministerium soll 800 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben

Berlin – Die „Spirale“ der steigenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) soll durchbrochen werden. Dies betonte heute Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Rahmen der ersten Lesung zum Bundeshaushalt für 2026.
Der das Bundesgesundheitsministerium (BMG) betreffende Einzelplan 15 des Bundeshaushalts für das kommende Jahr, welcher noch wie alle anderen Einzelpläne mit einem Haushaltsgesetz beschlossen werden muss, umfasst Ausgaben von 20,1 Milliarden Euro – gegenüber 19,3 Milliarden Euro im Jahr 2025.
Von den geplanten Ausgaben sollen insgesamt, nimmt man die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds und Darlehen zusammen, 16,8 Milliarden Euro an die GKV fließen. Auch an den Ausgleichsfonds der SPV ist ein Darlehen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, 2025 waren es 500 Millionen Euro.
Gesundheit lasse man sich etwas kosten, sagte Warken. Dass die Bürgerinnen und Bürger am medizinischen Fortschritt teilhaben und zugleich beispielsweise die Löhne in der Pflegebranche angehoben wurden, sei „richtig“.
Davon unabhängig müssten aber die Ausgaben und Einnahmen der GKV dringend in ein „besseres Verhältnis“ gebracht werden. Die zunehmende Beitragsbelastung würden die Bürgerinnen und Bürger bereits spüren – zudem gelte es, die Lohnnebenkosten im Blick zu behalten. Diese dürften nicht zum Standortnachteil werden.
Ansätze über das bereits Bekannte skizzierte die Bundesgesundheitsministerin nicht. Sie verwies auf die erwarteten Ergebnisse der eingesetzten Kommissionen, welche „ohne Denkverbote“ arbeiten können sollen. Zudem liege ein „Fahrplan“ für eine Apothekenreform vor, man wolle die Krankenhausreform „praxistauglich“ umsetzen, den Notfall- und Rettungsdienst neu aufstellen sowie das „Potenzial“ eines Primärarztsystems nutzen. An der geplanten Apothekenreform hatte sich zuletzt heftige Kritik aus der Ärzteschaft entzündet.
Die Oppositionsfraktionen übten scharfe Kritik an der vorgesehenen Haushaltsplanung des BMG sowie der grundsätzlichen gesundheitspolitischen Ausrichtung der Regierung.
Der vorgelegte BMG-Haushalt stelle „keinen Haushalt des mutigen Anpackens“ dar, genau dies sei aber angesichts der GKV-Finanzlage notwendig, warnte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen. Insbesondere in den beiden kostenintensiven Bereichen der Arzneimittelversorgung sowie der Krankenhäuser seien zwingend Reformen erforderlich, welche weitere Ausgabensteigerungen verhindern.
Lina Seitzl (SPD), stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit ihrer Fraktion, betonte, man sei sich „einig“, dass weitere Beitragssatzsteigerungen vermieden werden müssten. Die Politik sei „in der Pflicht, Lösungen zu finden“. Das Grundproblem läge nicht in den Patientinnen und Patienten begründet, sondern in „ineffizienten Strukturen“ – in diesem Sinne warte man auf Vorschläge aus dem BMG.
Von einem „klaren Fokus“ auf Effizienz bei den anstehenden Reformen sprach Hendrik Streeck (CDU). Er thematisierte außerdem eine „sozialverträgliche Praxisgebühr“ sowie die Stärkung von Vorsorge und Prävention.
Der Überblick über die vorliegenden Haushaltsplanungen des BMG zeigt unter anderem, dass im Kapitel Prävention und Gesundheitsverbände im Vergleich zu 2025 rund 238 Millionen Euro eingespart werden sollen (Gesamtausgaben 2026: rund 721 Millionen Euro; 2025: rund 959 Millionen Euro).
Deutlich aufgestockt würden laut den Planungen die Ausgaben im Kapitel Pflegevorsorge, wo rund 1,58 Milliarden Euro veranschlagt sind (2025: rund 581 Millionen Euro).
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) steht mit rund 52 Millionen Euro im Etat (2025: rund 53 Millionen Euro). Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung stehen dem Entwurf zufolge rund 24,4 Millionen Euro zur Verfügung (2025: rund 26,4 Millionen Euro). Deutlich aufgestockt werden die Zuschüsse zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auf rund 189 Millionen Euro (2025: 2 Millionen Euro).
Das Kapitel Forschungsvorhaben und -einrichtungen weist Gesamtausgaben in Höhe von rund 163 Millionen Euro aus (2025: rund 173 Millionen). Für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches sind rund 41,5 Millionen Euro eingestellt (2025: rund 43 Millionen Euro).
Als Anreiz für die Ansiedlung und den Erhalt von Wirkstoffherstellungsstätten in Deutschland sind Mittel in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro vorgesehen. Die Gelder für Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden auf rund 6,6 Millionen Euro gekürzt (2025: rund 16,5 Millionen Euro).
Für das internationale Gesundheitswesen stehen rund 122 Millionen Euro zur Verfügung (2025: rund 132 Millionen Euro). Beiträge an internationale Organisationen, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden mit rund 39,3 Millionen Euro ausgewiesen – im Vergleich zu rund 36,3 Millionen Euro 2025.
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