Politik

Heilmittelverord­nungen: Petitionsausschuss für längere Gültigkeit

  • Mittwoch, 6. Mai 2020
/wutzkoh, stock.adobe.com
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Berlin – Der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt die Forderung nach einer län­geren Gültigkeitsdauer von Heilmittelverordnungen. Der Petent hatte in seiner Einga­be die aktuellen Fristen, die meist zwischen 14 und 28 Tagen liegen, als zu kurz kritisiert und eine Frist von drei Monaten verlangt.

Die Heilmittelverordnungen verfielen sonst zu häufig, weil Therapeuten oder Patienten verreist oder krank seien, heißt es in der Petiti­on. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Augenblick in einer Richtlinie festge­legt, dass die Heilmittelbehandlung spä­testens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellen der Verordnung beginnen soll, damit die Behandlung zeitnah erfolgt.

Für die Podologie und Ernährungstherapie gilt eine Frist von 28 Tagen. Außerdem hat der Arzt die Möglichkeit, einen späteren Behandlungstermin auf der Verordnung kenntlich zu machen, wenn aus medizinischer Sicht ein sofortiger Behandlungstermin nicht erforder­lich ist. Der behandelnde Arzt kann dazu jedoch nicht verpflichtet werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit sieht bei der augenblicklichen Regelung kein Prob­lem: Diese sei sachgerecht und eine längere Gültigkeit der Verordnung nicht erfor­der­lich. Im Übrigen bestehen nach Auffassung des Ministeriums ausreichende Möglich­keiten, um die Gültigkeit der Verordnung bei einem späteren Behandlungsbeginn oder einer längeren Unterbrechung etwa bei Krankheit oder Urlaub aufrechtzuerhalten.

Trotz dieser Einschätzung sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf und plädiert dafür, dem BMG die Petition „als Material“ zu überweisen.

hil

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