Bundesärztekammer macht sich für nationale Arzneimittelreserve stark

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat vor Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln gewarnt. Diese würden zunehmend die Patientenversorgung gefährden. Demnach listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte derzeit Lieferengpässe bei mehr als 200 Humanarzneimitteln auf. Eine wesentliche Ursache für diese hohe Zahl sieht die BÄK in der Verlagerung der Produktion in außereuropäische Länder, verbunden mit der Konzentration auf wenige Standorte.
„Die Politik muss konsequent gegen solche Engpässe vorgehen“, forderte BÄK-Vizepräsidentin Ellen Lundershausen. Dabei gehe es neben dem Schutz der Patienten auch um die Stringenz gesundheitspolitischer Entscheidungen. „Es wäre doch eine Schildbürgerei sondergleichen, wenn Deutschland die Impfpflicht einführt, während gleichzeitig die dafür notwendigen Impfstoffe fehlen“, so Lundershausen.
Abhilfe könnte ihr zufolge eine nationale Arzneimittelreserve für versorgungsrelevante Medikamente schaffen. „Welche Medikamente in welchem Umfang vorgehalten werden müssen, sollten Ärzteschaft und Politik gemeinsam mit Kostenträgern und Pharmaunternehmen festlegen“, riet die Vizepräsidentin.
Nach den jüngsten Arzneimittelskandalen habe der Gesetzgeber mit der Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden bei gefälschten und qualitätsgeminderten Arzneimitteln sowie der erweiterten Rückrufkompetenz die Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bereits verbessert. Allerdings sei es notwendig, weitere Überwachungslücken zu schließen.
„Für eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung müssen wir wissen, welche Medikamente wo und unter welchen Bedingungen produziert werden“, sagte Lundershausen.
Für eine nationale Arzneimittelreserve in Deutschland hatte sich gestern auch die Union im Bundestag ausgesprochen. Zudem hatten CSU und CDU in einem Entwurf für ein Positionspapier weitere Maßnahmen gegen die Lieferengpässe vorgeschlagen, wie mehr Transparenz über das Liefer- und Marktgeschehen, verbindliche Meldepflichten bei drohenden oder bestehenden Lieferengpässen versorgungsrelevanter Arzneimittel, Exportbeschränkung im Falle bestehender Lieferengpässe sowie der Anpassung der Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten.
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