Politik

Hessen lockert Kontaktbe­schränkungen

  • Mittwoch, 10. Juni 2020
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). /picture alliance, Arne Dedert
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). /picture alliance, Arne Dedert

Wiesbaden – Hessen lockert zahlreiche Beschränkungen, die wegen der Coronapandemie verhängt worden waren. So sollen in den Grundschulen vom 22. Juni an die Schüler wie­der gemeinsam in ihren Klassen unterrichtet werden. Das Abstandsgebot gelte dann für die Kinder nicht mehr, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) heute.

Schwimmbäder, Saunen und Badeseen dürfen außerdem vom 15. Juni an wieder öffnen. Allerdings gelten Hygiene- und Abstandsregeln, so muss etwa ein Abstand von 1,5 Me­tern zwischen den Badegästen gewährleistet sein. Mitglieder von Schwimmvereinen in Hessen durften bereits seit dem 1. Juni wieder ins Wasser, auch Schwimmkurse waren seitdem wieder möglich.

Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Von morgen an dürfen sich nun bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Bislang war dies auf Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten beschränkt.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sagte, in den Grundschulen werde in den zwei Wochen bis zum Beginn der Sommerferien (6. Juli) die Schulbesuchspflicht aufgehoben. Eltern könnten also entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht für alle teilnehme oder von zu Hause aus den Unterrichtsstoff lerne.

Auch die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 6. Juli an wieder vollständig öffnen und den Regelbetrieb aufnehmen. Darauf haben sich das Land und die kommunalen Spit­zenverbände verständigt. Die Notbetreuung falle zu diesem Zeitpunkt weg, sagte Sozial­minister Kai Klose (Grüne).

Außerdem wird wettkampfmäßiger Sport in Hessen im Amateurbereich wieder möglich, es gilt die neue Beschränkung auf maximal zehn Personen. Auch Umkleidekabinen und Duschen dürften unter Auflagen wieder genutzt werden.

Ausgeweitet wurde hingegen die Maskenpflicht. So muss auch in Bahnhöfen und Flug­häfen künftig eine Abdeckung für Mund und Nase getragen werden. Im öffentlichen Nah­verkehr galt bislang schon eine Maskenpflicht, aber nicht in den Gebäuden.

dpa

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