Politik

Hessischer Koalitionsvertrag: Mehr Investitionen in Krankenhäuser

  • Donnerstag, 14. Dezember 2023
/athitat, stock.adobe.com
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Wiesbaden – CDU und SPD in Hessen haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, dieser liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor, enthält auch umfassende Punkte zum Thema Gesundheitspolitik – man wolle flächendeckend eine gute haus- und fachärztliche, ambulante und stationäre, pflegerische und rehabilitative Versorgung sicherstellen und hierbei insbesondere den ländlichen Raum berücksichtigen.

Übermorgen wollen CDU und SPD über das Papier abstimmen - die Christdemokraten bei einem Treffen ihres Landesausschusses in Frankfurt und die Sozialdemokraten auf einem Parteitag im südhessischen Groß-Umstadt. Dann könnte am 18. Dezember der Koalitionsvertrag unterschrieben werden, wie Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) kürzlich in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden sagte.

Im zurückliegenden Jahrzehnt wurde Hessen von einer schwarz-grünen Regierung geführt. Die Landtagswahl am 8. Oktober gewann die CDU deutlich, danach konnte sie komfortabel zwischen Grünen und SPD als Koalitionspartner wählen. Nach Sondierungsgesprächen entschied sich die Union, nicht mehr mit den Grünen zusammenzuarbeiten, sondern ein schwarz-rotes Regierungsbündnis anzustreben.

Im Entwurf des Koalitionsvertrages wird unter anderem angekündigt, die Investitionskostenzuschüsse für die Krankenhäuser auf 550 Millionen Euro jährlich erhöhen zu wollen. Man werde gemeinsam mit dem Bund den Prozess der Transformation bei der Krankenhausreform konstruktiv begleiten und hessische Interessen einbringen.

Vorgesehen ist auch ein „Gesundheitssicherstellungsplan“, welcher eine Unter- und Überversorgung in den jeweiligen Regionen erheben und vermeiden soll. „Intersektorale Versorgungskonzepte unter Einbeziehung der Kommunen, Telemedizin, eHealth, Kompetenzstärkung von nichtärztlichen Fachkräften und eine Ausbildungsoffensive werden eine wichtige Rolle bekommen“, heißt es dazu.

„Wir unterstützen und fördern die ambulante medizinische Versorgung durch selbständige, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“, so eine weitere Zusicherung. Hierzu gehörten strukturelle Betrachtungen sowie die Anpassung der Leistungsvolumina um die Attraktivität wieder zu erhöhen. Die Digitalisierung wolle man gemeinsam mit Ärzten und Therapeuten praktikabler gestalten. Zudem soll die Landarztquote in Höhe und Anwendungsbereich ausgeweitet werden.

dpa/aha

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