Inklusives Gesundheitswesen: Erfüllung des Koalitionsvertrags angemahnt

Berlin – Die Erarbeitung eines Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen mahnt der Inklusionsbeirat der staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an.
Der beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelte Beirat verwies heute darauf, dass die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat, bis Ende 2022 einen entsprechenden Plan zu erarbeiten. Bislang seien diesbezüglich aber noch Vorschläge vorgelegt worden – auch ein Austausch mit den zu beteiligenden behindertenpolitischen Verbänden habe noch nicht begonnen.
Man fordere das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, zügig das geplante Vorgehen gemeinsam mit den Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen festzulegen und die eigentliche Arbeit am Aktionsplan aufzunehmen, so der Inklusionsbeirat. Der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland müsse endlich verbessert werden.
Derzeit fehle es im Gesundheitswesen an vielen Stellen am gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen. So seien ärztliche Praxen und andere Gesundheitseinrichtungen häufig nicht barrierefrei – was faktisch die freie Arztwahl einschränke. Auch bei Versorgung mit Hilfsmitteln beklagt der Beirat große bürokratische Hürden, die dringend beseitigt werden müssten.
Zudem stünden Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) deutschlandweit nicht in hinreichender Zahl zur Verfügung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: