Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bei sechs Milliarden Euro pro Jahr

Berlin – Die Krankenhäuser in Deutschland benötigen pro Jahr rund sechs Milliarden Euro an Investitionen, um ihre Gebäude und die Ausstattung zu erhalten. Auf diese Zahl kommen GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Analyse für das laufende Jahr. „Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für Investitionen tatsächlich ab“, kritisieren die drei Partner.
Hintergrund ist die duale Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland. Die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen dabei die Betriebskosten, zum Beispiel die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer sind für die Investitionen verantwortlich.
In die aktuelle Analyse von Kassen und DKG sind die Daten von 83 Krankenhäusern eingeflossen, fast doppelt so viele wie in den Jahren zuvor. Dabei sind auch die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen berücksichtigt. Wie viel Geld die Länder letztlich für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen, entscheiden sie selbst, eine verbindliche gesetzliche Vorgabe gibt es dazu nicht.
„Dabei ist in der Gesamtheit festzustellen, dass unzureichende Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist“, hieß es von den Kassen und der DKG. Sie weisen darauf hin, dass die Investitionsmittel Anfang der 1970er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV umfassten. Heute lägen sie dagegen deutlich unterhalb von vier Prozent. „Wie auch in den Vorjahren ist festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen“, kritisieren DKG und Kassen.
Die Krankenkassen sehen die duale Finanzierung der Krankenhäuser grundsätzlich kritisch: „Die Entscheidungen der Länder über Investitionen können zu Überkapazitäten führen und dazu, dass die Folgekosten von den Krankenkassen übernommen werden müssen, die bei den überwiegend politisch bestimmten Investitionsentscheidungen kaum Einwirkungsrechte haben“, argumentiert der AOK-Bundesverband in seinem „Lexikon Gesundheitswesen“ unter dem Stichpunkt „Krankenhausfinanzierung“. Zudem unterblieben so teilweise Investitionen, die aus der Versorgungsperspektive der Krankenkassen sinnvoll wären, so der Bundesverband.
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