Ärzteschaft

KBV-Honorarbericht: Leichtes Plus im dritten Quartal 2023

  • Donnerstag, 14. November 2024

Berlin – Die Honorarumsätze von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind im dritten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal im Bundesdurchschnitt je Arzt und Psychotherapeut um 2,7 Prozent gestiegen. Das geht aus dem heute veröffentlichten aktuellen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Psychotherapeuten und Ärzte aller Fachrichtungen erzielten den Daten zufolge einen durchschnittlichen Honorar­um­satz aus vertragsärztlicher Tätigkeit von 60.168 Euro – vor dem Abzug von Praxiskosten, Steuern und ähnlichem, wie die KBV betont. Das Nettoeinkommen betrage durchschnittlich nur 26,1 Prozent des Honorarumsatzes.

Je Ärztin und Arzt im hausärztlichen Versorgungsbereich erhöhte sich der Honorarumsatz im dritten Quartal 2023 im Schnitt um 1,1 Prozent auf 61.035 Euro. Aufgrund einer leicht rückläufigen Behandlungsfallzahl je Arzt von minus 3,7 Prozent stieg der Honorarumsatz je Behandlungsfall auf 72,48 Euro (plus fünf Prozent).

Im fachärztlichen Versorgungsbereich ist der Honorarumsatz je Arzt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,6 Prozent auf 59.742 Euro und der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 2,5 Prozent (auf 80,53 Euro) gestiegen.

Die Gesamtvergütungen aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 357,1 Millionen Euro (plus 3,3 Prozent) gestiegen. Hierbei ist die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) um elf Prozent angewachsen. Die extrabudgetäre Vergütung außerhalb der MGV ist um 6,9 Prozent gesunken.

Diese Entwicklung ist unter anderem auf gesetzliche Anpassungen zurückzuführen: Seit Abschaffung der Neupa­tientenregelung Anfang 2023 werden zuvor extrabudgetäre Leistungen wieder aus der MGV bezahlt. Infolgedessen sank die extrabudgetäre Vergütung und die MGV wurde angehoben.

aha

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